Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist die Nutzungsänderung des Gebäudes von einem ehrmaligen Kabellager in eine Wohnnutzung auf dem Flurstück 11/8 der Flur 3, Gemarkung Bentwisch bauplanungsrechtlich zulässig? das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Sollte die Zuwegung zur öffentlichen Straße noch nicht öffentlich rechtlich gesichert sein, ist dies bis zum Einreichen des Bauantrages zu regeln.