Sitzung: 04.04.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltung: 3, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23
1. |
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in
Groß Kussewitz im Bereich des früheren Gutshauses zwischen der Eschenstraße
(Landesstraße 182) im Norden, der vorhandenen Bebauung entlang der Straße Am
Park im Nordosten, der Parkanlage im Südosten, landwirtschaftlichen Flächen
im Südwesten und der vorhandenen Bebauung entlang der Eschenstraße im
Nordwesten, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung
mit den Ergänzungen
gebilligt. |
|
|
2. |
Zur
Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen. Bei der ortsüblichen
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden können und das nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 23
unberücksichtigt bleiben können. |
|
|
3. |
Von den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan
Nr. 23 berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen. |