Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23

 

1.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz im Bereich des früheren Gutshauses zwischen der Eschenstraße (Landesstraße 182) im Norden, der vorhandenen Bebauung entlang der Straße Am Park im Nordosten, der Parkanlage im Südosten, landwirtschaftlichen Flächen im Südwesten und der vorhandenen Bebauung entlang der Eschenstraße im Nordwesten, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung mit den Ergänzungen

 

  1. Eine Neubebauung hat sich an den historischen Achsen und Baufluchten zu orientieren.
  2. Anstelle des Gutshauses muss ein mehrgeschossiges gutshausähnliches Wohngebäude errichtet werden.
  3. Verpflichtende Neupflanzung und Anwachs-Pflege von 2 Eichen mit Stammumfang 90 cm bis 100 cm in Sichtachse und straßenbegleitend zum Gutshaus.

 

gebilligt.

 

2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 23 unberücksichtigt bleiben können.

 

3.

Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 23 berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.