Sitzung: 25.04.2019 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB
zum
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit jeweils zwei
Wohnungen auf dem Flurstück 30/46 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande folgende
Stellungnahme abzugeben.
Die Gemeindevertretung Gelbensande weist darauf hin, dass sich der
Vorhabenstandort im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen
B-Planes Nr. 6 für das ehemalige Gebiet der KITA Gelbensande befindet. Für den
Geltungsbereich wurde ebenfalls eine Veränderungssperre erlassen.
Die Gemeinde hat in ihrem Aufstellungsbeschluss folgende Ziele des
Bebauungsplanes benannt:
Das Vorhaben ist demnach nur unter Einhaltung dieser Vorgaben zulässig.
Beantragt werden 2 Wohngebäude mit je 2 WE auf einer
Gesamtgrundstücksgröße von 1201 m². Firsthöhe 7,91 m über OKG. Die Dachneigung
beträgt 33 °.
Im Antrag ist nicht der Nachweis der 1-Geschossigkeit erbracht.
Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt dem beantragten Vorhaben nur
zu, wenn alle definierten Vorgaben des Aufstellungsbeschlusses eingehalten
werden.