Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:

Ist der Neubau eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit ausgebautem Dachgeschoss und Garage auf dem Flurstück 189 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf bauplanungsrechtlich zulässig?

Das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Für die Erschließung des Grundstückes ist die bereits im öffentlichen Verkehrsbereich angelegte Zufahrt zu nutzten.