Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, den Vertrag für die Verwaltung des Multifunktionshauses, Schulstraße 6 in 18182 Blankenhagen zwischen dem Eigentümer,

hier die Gemeinde Blankenhagen und dem Verwalter, hier Schnabel-Immobilien GmbH & Co. KG abzuschließen. Vertragsbeginn ist der 01.05.2019.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister und dessen ersten Stellvertreter den Hausverwaltungsvertrag zu unterzeichnen.

 

                             Hausverwaltungsvertrag                       

 

 

     Eigentümer

 

Gemeinde Blankenhagen

über Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20a

18182 Gelbensande

 

 

 

     Verwalter

 

Schnabel-Immobilien GmbH & Co. KG

Haus- und Grundstücksverwaltung

Rosa-Luxemburg-Straße 28,

18055 Rostock

 

 

      Objekt

 

Multifunktionshaus

Blankenhagen

 

 

                                         Vertragsbedingungen

 

1. Aufgaben des Hausverwalters

       

Der Hausverwalter verpflichtet sich, den vorbezeichneten Grundbesitz  mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten und im Interesse des Auftraggebers alle Aufgaben kaufmännischer und verwaltungsmäßiger Art, ausgenommen steuerliche und anwaltliche Belange,                                                (gerichtliche Wahrnehmung bedarf eines besonderen Auftrages) wahrzunehmen.

 

1.1.   Kaufmännische Verwaltung

 

1.1.1 Mietverhältnisse:

- Abschluss, Durchführung, Änderung und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, einschließlich der Abnahme      

  und Übergabe der Wohnungen,

- Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen,

- Buchung und Überwachung des Mieteingangs Mahnungen bei Zahlungsverzug,

- Führung der Mietkautionen,

- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten,

- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus

  dem Mietvertrag ergibt,

- Abrechnung der Nebenkosten und Heiz- und Warmwasserkosten einmal jährlich gegenüber den Mietern

- gesamter Schriftverkehr mit den Mietern,

- Geltendmachung von Vermieterpfandrechten,

- Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen mit oder ohne Akquise, sowie Abschluss Mietvertrag

 

 

1.1.2  Zahlungsverkehr:

-Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger 

 Prüfung.

- Führung von separaten Hauskonten

 

 

 

1.1.3 Behörden:

Wahrnehmung der Rechte und Pflichten gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen, Handwerkern und Lieferanten, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft, einschließlich des Zahlungsverkehrs.

 

 

1.1.4 Versicherungen

- Prüfung des Versicherungsbedarfs

- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen im Einvernehmen mit dem Hauseigentümer

- Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.

 

 

1.1.5 Hausbuchhaltung:

- Erfassung aller Zahlungsvorgänge

- Erstellung einer Quartalsabrechnung bis zum 25. des dem Abrechnungszeitraumes folgenden

  Monats

- Erstellung einer Jahresabrechnung bis zum 20.03. des folgenden Jahres

               

                                                            

 

1.2. Technische Verwaltung

1.2.1. Instandhaltung und Instandsetzung

- Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen im Namen und auf Rechnung des Hauseigentümers

- Auftragsvergabe, Prüfung und pünktliche Bezahlung von Handwerkerrechnungen

- Abschluss und Kündigung von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten, sowie Abschluss und

  Kündigung von Verträgen die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Bewirtschaftung notwendig sind,

-Vorausplanung periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, in Abstimmung mit dem

 Eigentümer,

- Haus- und Wohnungsbesichtigungen aus konkretem Anlass

- unverzügliche Information gegenüber dem Eigentümer über alle wesentlichen Umstände welche die Verwaltung  

  der Liegenschaften betrifft.

 

 

1.3. Gesonderte Zustimmung des Hauseigentümers

1.        Bei Reparaturarbeiten über 800,00 € netto

2.        Bei baulichen Veränderungen der Gewerbeeinheit

3.        Aufnahme von Krediten

 

1.4. Besondere Verwaltungsaufgaben:

Auf Wunsch des Hauseigentümers werden vom Verwalter gegen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €/Std.  zzgl. MwSt. folgende Aufgaben übernommen:

 

- Wirtschaftlichkeitsberechnungen

- Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der

   Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus

   dem Mietvertrag ergibt (bei Mieterhöhungen erhöht sich das Verwalterentgelt um 3% des Mieterhöhungsbetrages)

- Ausführung besonderer behördlicher Auflagen

 

 

2. Hausverwaltungsgebühren:

 

Der Hausverwalter erhält für seine Tätigkeit nach Ziff. 1.1. und 1.2 pro Gewerbeeinheit ein monatlich zu zahlendes Entgelt von 25,00 € zzgl.  der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Es gibt vier Gewerbeeinheiten – Gemeinde, Arzt, Friseur und Logopädie.

 

Die vom Verwalter im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel zu erbringenden Leistungen werden mit

50,00 €, zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer, gesondert in Rechnung gestellt.

(incl. Bonitätsprüfung - Kosten an Kreditreform 17,50 €)

 

3. Hauskonto:

 

Für die Gemeinde Blankenhagen besteht bereits ein Hauskonto, welches hierfür weiter genutzt wird.

Über das genannte Verwaltungskonto wird der gesamte laufende Zahlungsverkehr abgewickelt. Eine Rücklagenbildung und Auszahlungen an den Hauseigentümer erfolgen nur auf dessen Anweisung. Mietkautionen stehen im Eigentum des Mieters und sind auf einem separaten Sparkonto anzulegen, über das der Hausverwalter verfügt. Die Zinsen werden den Kautionsbeträgen zugeschlagen. Der Verwalter ist auch zur Entgegennahme von Bankbürgschaften und ähnlichen Sicherheiten im Zusammenhang mit Kautionen ermächtigt.

Die Kaltmieten, abzüglich des Verwalterentgeltes und eventuell angefallener Reparaturen, werden nach Bedarf an den zahlungsberechtigten Empfänger überwiesen.

 

4. Laufzeit des Vertrages:

Dieser Vertrag läuft vom 01.05.2019 bis 31.12.2020.  Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird. Bei einer Erbengemeinschaft des Eigentümers kann die Kündigung nur durch sämtliche Miterben gemeinschaftlich erfolgen.

 

5. Hausverwaltervollmacht:

Der Hauseigentümer bevollmächtigt den Hausverwalter, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen und verbindliche Erklärungen abzugeben, die das Verwaltungsobjekt betreffen. Der Hausverwalter vertritt den Hauseigentümer gegenüber Mietern, Behörden, Grundpfandgläubigern und sonstigen Dritten - soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche Angelegenheiten des Verwaltungsobjektes betreffen. Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte im Sinne des § 174 BGB, insbesondere auf die Anmahnung rückständiger Mieten und Umlagen, die Geltendmachung von Miet- und Kostenerhöhungen  jeglicher Art sowie die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in allen Belangen, die das Verwaltungsobjekt betreffen. 

 

Der Hausverwalter kann geeigneten Dritten Hausverwaltungsaufgaben, die sich aus dem Hausverwaltungsvertrag ergeben, übertragen oder Untervollmachten erteilen.

 

Seine Haftung für die Erfüllung des Hausverwaltungsvertrages wird hiervon jedoch nicht berührt. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, dem Hausverwalter eine gesonderte Vollmachtsurkunde in dem

hier geschilderten Umfang auszustellen.

 

6. Hausakten und Belege:

Der Hauseigentümer verpflichtet sich, sämtliche, das Verwaltungsobjekt betreffenden Akten, insbesondere Mietverträge, Pläne, Versicherungsurkunden und amtliche Bescheide, dem Hausverwalter zu übergeben. Der Verwalter verpflichtet sich zur sorgsamen Aufbewahrung dieser Unterlagen, sowie zur geordneten Aufbewahrung aller während des Verwaltungszeitraumes anfallenden Akten, Korrespondenz und Belegen. Mit Beendigung der Verwaltung sind alle diese Unterlagen an den Hauseigentümer zurückzugeben.

 

7. Neuvergabe der Mietsache:

Der Eigentümer behält sich die Neuvergabe der Mietsache infolge Auszugs vor. Benennt er nicht binnen 2 Wochen ab Kenntnis der Beendigung eines Mietverhältnisses dem Verwalter einen neuen Mieter, so erfolgt die Neuvermietung durch den Verwalter. Dieser darf Dritte zur Hilfe bzw. Vermittlung hinzuziehen. Renovierungsarbeiten im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel darf der Verwalter bis zu 500,00 € netto ohne Abstimmung in Auftrag geben. 

 

8. Beendigung des Verwaltervertrages:

 

 Der Vertrag kann vorzeitig aus wichtigem Grunde gekündigt werden. (z.B. Eigentümerwechsel) Endet der Verwaltervertrag zum Ablauf eines Geschäftsjahres, ist der Verwalter zur Erstellung einer Jahresabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung verpflichtet.

 

Endet der Verwaltervertrag während des Geschäftsjahres, hat der Verwalter die Jahresunterlagen an seinen Nachfolger oder an den von den Eigentümern Ermächtigten zu übergeben. Die Abrechnungsunterlagen sind nach Erstellung der Jahresabrechnung auszuhändigen. Im Falle der Verweigerung der Entlastung kann der Verwalter auf Kosten der Wohnungseigentümer Kopien aller Abrechnungsunterlagen für sich anfertigen lassen.

                   

9. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen bedürfen

    zur ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

 

10. Sonstige Vereinbarungen:

- die Räumlichkeiten werden grundsätzlich bei Auszug schriftlich übernommen. Dabei werden dem Mieter

  Kosten in Rechnung gestellt, die aus unsachgemäßer Benutzung entstanden sind.

 

- Der Hausverwalter hat die Bewirtschaftung des Verwaltungsobjektes so zu organisieren, dass alle Ausgaben

  aus den laufenden Einnahmen der Miete und der Betriebskosten bestritten werden können. Wird während der

  laufenden Geschäftstätigkeit ersichtlich, dass diesem Grundsatz nicht entsprochen werden kann, so ist der

  Eigentümer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eventuell ist dann eine gesonderte Vereinbarung zu

  treffen.                                 

 

- Der Hausverwalter verfügt über eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Haftung für

 ein Verhalten des Verwalters, das weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ist, wird der Höhe nach pro

 Schadenfall auf die Versicherungssumme begrenzt; diese beträgt 500.000,00 EURO pro Versicherungsjahr

 Zusätzlich verfügt der Verwalter über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beim IVD.  Die

 Versicherungssumme bei Personenschäden beträgt 4 Mio Euro und bei Sachschäden 2 Mio Euro.

 

Für das eventuelle nachträgliche Einstellen aller Buchungsvorgänge und der Erstellung der BK-Abrechnung, für den Zeitraum vor Verwaltungsbeginn, wird ein einmaliger Betrag von 250,00 € zzgl. MwSt. berechnet.

 

 

11. Jede Vertragspartei erhält ein Original dieses Vertrages.

 

 

 

 

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Ort und Datum

 

 

 

 

 

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Hauseigentümer                                                                                Hausverwalter

 

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