Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

7.622,23 € Pflicht zur Bildung einer Rückstellung gem. § 35 GemHVO-Doppik

   189,37 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des             Haushaltsjahres bekannt werden à hier Abschreibungen

     55,00 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des             Haushaltsjahres bekannt werden à hier Wertberichtigungen

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            12

davon anwesend:                                           11

Zustimmung:                                                    11

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 06.02.2019 und am 27.02.2019 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gelbensande zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 10.928.070,99 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 120.210,72 € fest.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            12

davon anwesend:                                           11

Zustimmung:                                                    11

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

und

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande entlastet den Bürgermeister  vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2016