Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

4.398,02 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des             Haushaltsjahres bekannt werden à hier Abschreibungen

4.509,59 € Aufwendungen und Auszahlungen aus der Vermietung der Wohnungen und Gewerberäume

     49,50 € Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit dem BOV-Verfahren und

   252,63 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des             Haushaltsjahres bekannt werden à hier Wertberichtigungen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          10

davon anwesend:                                            8

Zustimmung:                                                      8

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

und

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 06.02.2019 und am 27.02.2019 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 8.442.285,31 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 128.207,55 € fest.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          10

davon anwesend:                                            8

Zustimmung:                                                      8

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

und

 

Beschluss 3:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen entlastet den Bürgermeister  vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2016

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          10

davon anwesend:                                            8

Zustimmung:                                                      7

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

Herr Kröger stimmt wegen Befangenheit nicht mit ab.