Sitzung: 25.03.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage:
Ist der Neuabu eines Einfamilienhauses mit einem
Carport bzw. einer Garage bauplanungsrechtlich auf dem Flurstück 14/1 der Flur
2 Gemarkung Mönchhagen zulässig?
das gemeindliche Einvernehmen unter dem Hinweis
zu erteilen, dass bis zum Bauantragsverfahren die öffentlich rechtliche
Sicherung der Zufahrt nachzuweisen ist und dass sich aus der Zustimmung der
Gemeinde keine Ansprüche auf lärmmindernde Maßnahmen ableiten lassen.