Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist der Neuabu eines Einfamilienhauses mit einem Carport bzw. einer Garage bauplanungsrechtlich auf dem Flurstück 14/1 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen zulässig?

das gemeindliche Einvernehmen unter dem Hinweis zu erteilen, dass bis zum Bauantragsverfahren die öffentlich rechtliche Sicherung der Zufahrt nachzuweisen ist und dass sich aus der Zustimmung der Gemeinde keine Ansprüche auf lärmmindernde Maßnahmen ableiten lassen.