Sitzung: 06.03.2019 Bauausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die Gemeindevertretung
Bentwisch hat am 04.10.2018 den Beschluss (VBE/161/379/2018/GBE) gefasst, dass
der Dipl.-Ing. Andreas Krüger die Planung der LP 1-4 zur Erweiterung der Kita
in Bentwisch erstellt.
Die Gemeinde Bentwisch
als Bauherr muss den Entwurf der Planung für den Bauantrag freigegeben. Folgend
ein Auszug aus dem Entwurf des Bauantrages:
„Das
Objekt befindet sich im Zentrum der Ortslage Bentwisch. Die Kita „Zwergenhaus“
ist das alte Gutshaus des Dorfes und wurde 2002 grundsaniert und 2009 um einen
eingeschossigen Flachbau erweitert. Das Hauptgebäude steht auf den Flurstücken
24/6, 27/7 und 26/2. Das Grundstück 26/1 befindet sich im Eigentum der
Gemeinde, die Flurstücke 25/2 und 25/1 wurden kürzlich von den Eigentümern
erworben und stehen für eine Entwicklung des Standortes zur Verfügung. Diese
Flurstücke sind bebaut mit einem eingeschossigen Doppelhaus. (Haus Nr. 2 und
2a), sowie an der Nordseite des Gebäudes, mit einer Garage und einem
Abstellraum. Die Gemeindevertretung hat entscheiden die Gebäude abbrechen und
einen mehrgeschossigen Verbindungsbau zwischen die Häuser 1 und 2 errichten zu
lassen. Die Hauptachse des eingeschossigen Erkers des bestehenden Gebäudes soll
die künftige Mittelachse des Gesamtobjektes bilden. Der Neubauteil wird auf
zwei Niveaus verbinden, Niveau 000= Erdgeschoss Hauptgebäude und Niveau -130=
geländeebener Anbau. Hier soll ein neuer Speiseraum- und Mehrzweckraum
entstehen, der die recht unbefriedigende Situation um die Essensversorgung
signifikant verbessern soll. Für die barrierefreie Gestaltung des Gesamtobjekts
ist der Einbau eines Aufzuges vorgesehen der alle Niveaus miteinander
verbindet. Das Haus 2 wird um einen Krippenbereich erweitert, beide Gebäude
werden so durch den Zwischenbau barrierefrei verbunden. Zurzeit sind folgende
Funktionale Zusammenhänge geplant: Haus 2 und Zwischenbau Krippe für vier
Krippengruppen a 12 Kinder. Haus 1 EG Hortbereich, Vorschule Haus 1 OG und DG
Kitabereich Mit dem Einbau des Aufzuges ist auch ein 2. Treppenhaus geplant.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Planung zur Erweiterung der Kita in
Bentwisch von Herrn Dipl.-Ing. Krüger zu bestätigen und freizugeben, um einen
Bauantrag und einen Fördermittelantrag zu erstellen. Im Haushalt 2018 wurden vorsorglich
Planungskosten in Höhe von 75.000 Euro im Produktkonto 01.36500-7851200
eingestellt, um mit der Maßnahme beginnen zu können.
In der Email vom 04.03.2019 wurden die Planungskosten von Herrn Krüger
konkretisiert. Die Höhe der Kosten beträgt 80.895,82 Euro. Da für die
Erstellung der Baugenehmigung das Brandschutz- konzept angepasst werden muss,
entstehen weitere Planungskosten in Höhe von 5.340,75 Euro.
Die gesamten Planungskosten für einen Bauantrag und einen
Fördermittelantrag betragen somit 86.236,57 Euro. Der Honorarvertrag für die LP
1-4 mit Dipl.-Ing. Andreas Krüger wird der Gemeinde demnächst zum Beschluss
vorgelegt.
Für den Bauantrag ist eine Vermessung notwendig. Herr Krüger hat bereits
drei vergleichbare Angebote abgefordert. Das wirtschaftlichste Angebot hat die
Firma Ing.-Büro Ä. Lorenz abgegeben. Die Vermessungskosten betragen 987,70
Euro. Im Haushalt wurden keine Gelder dafür eingestellt. Die Finanzierung ist
zurzeit nicht gegeben.
Finanzierung:
Da derzeit keine Einsparungen im HHP 2019
ersichtlich sind, ist die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 12.224,27
Euro aus den liquiden Mitteln notwendig.
Herr Peithmann übergibt das Wort an Herrn
Krüger.
Herr Krüger stellt die Planung bzw. Ermessung
zur Erweiterung der Kita und dessen Finanzierung vor:
- Das 2. Haus wird die
Krippe.
- Die Parkplatzsituation
zum Be- und Entladen der Kinder muss beachtet werden.
- Ein Behinderten-WC muss
eingeplant werden.
- Schallschutzmaßnahmen
müssen ebenfalls eingeplant werden.
Herr Krüger hat die Schlussrechnung von der
Firma Umwelttechnik Bornemann geprüft und die Mehrkosten freigegeben.
Herr Peithmann lässt über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen die von Herrn Dipl.-Ing. Krüger zur Erweiterung der Kita
in Bentwisch vorgelegte Planung, mit den im Beschlussvorschlag aufgeführten
Schwerpunkten, zu beschließen.
Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt die von Herrn Dipl.-Ing.
Krüger zur Erweiterung der Kita in Bentwisch vorgelegte Planung mit folgenden
Schwerpunkten:
„Die Kita „Zwergenhaus“ ist das alte Gutshaus des
Dorfes und wurde 2002 grundsaniert und 2009 um einen eingeschossigen Flachbau
erweitert. Das Hauptgebäude steht auf den Flurstücken 24/6, 27/7 und 26/2. Das
Grundstück 26/1 befindet sich im Eigentum der Gemeinde.
Die Flurstücke 25/2 und 25/1 wurden kürzlich von den
Eigentümern erworben und stehen für eine Entwicklung des Standortes zur
Verfügung. Diese Flurstücke sind bebaut mit einem eingeschossigen Doppelhaus.
(Haus Nr. 2 und 2a), sowie an der Nordseite des Gebäudes, mit einer Garage und
einem Abstellraum. Die Gemeindevertretung hat entscheiden die Gebäude abbrechen
und einen mehrgeschossigen Verbindungsbau zwischen die Häuser 1 und 2 errichten
zu lassen.
Der die Hauptachse des eingeschossigen Erkers des
bestehenden Gebäudes soll die künftige Mittelachse des Gesamtobjektes bilden.
Der Neubauteil wird auf zwei Niveaus verbinden, Niveau 000= Erdgeschoss
Hauptgebäude und Niveau -130= geländeebener Anbau. Hier soll ein neuer
Speiseraum- und Mehrzweckraum entstehen, der die recht unbefriedigende
Situation um die Essensversorgung signifikant verbessern soll. Für die
barrierefreie Gestaltung des Gesamtobjekts ist der Einbau eines Aufzuges
vorgesehen der alle Niveaus miteinander verbindet. Das Haus 2 wird um einen
Krippenbereich erweitert, beide Gebäude werden so durch den Zwischenbau
barrierefrei verbunden.
Zurzeit sind folgende funktionale Zusammenhänge
geplant: Haus 2 und Zwischenbau Krippe für vier Krippengruppen a 12 Kinder.
Haus 1 EG Hortbereich, Vorschule Haus 1 OG und DG Kitabereich Mit dem Einbau
des Aufzuges ist auch ein 2. Treppenhaus geplant.“
Die aktuellen Planungskosten für die LP 1-4 und die Anpassung des
Brandschutzkonzeptes betragen 86.236,57 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch
das Produktkonto 01.36500-7851200 in Höhe von 75.000,00 Euro und die Mehrkosten
für die Planung in Höhe von 11.236,57 Euro sowie die Vermessungskosten in Höhe
von 987,70 Euro erfolgen aus den liquiden Mitteln.
Die Bürgermeisterin und ihr erster Stellvertreter werden ermächtigt, den
Auftrag an das Vermessungsbüro Ing.-Büro Ä. Lorenz zu erteilen..
Anlagen:
Grundriss EG, Ansichten, Lageplan