Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Außenbereichssatzung der Gemeinde Rövershagen über den bebauten Bereich Niederhagen

 

1.

Für den Bereich Niederhagen der Gemeinde Rövershagen, westlich des Ortsteils Rövershagen, südlich landwirtschaftlicher Flächen, östlich der Grenze zu der kreisfreien Hansestadt Rostock und nördlich der landwirtschaftlichen Flächen entlang der Landesstraße L 221, soll eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB geändert werden.

 

Es wird angestrebt die Regelung bezüglich der Grundflächenzahl anzupassen.

 

 

2.

Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung im Bereich Niederhagen der Gemeinde Rövershagen und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass während dieser Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden können und dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

 

4.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

 

 

5.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.