Sitzung: 11.03.2019 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die
Außenbereichssatzung der Gemeinde Rövershagen über den bebauten Bereich
Niederhagen
1. |
Für den Bereich Niederhagen der Gemeinde Rövershagen, westlich des Ortsteils Rövershagen, südlich landwirtschaftlicher Flächen, östlich der Grenze zu der kreisfreien Hansestadt Rostock und nördlich der landwirtschaftlichen Flächen entlang der Landesstraße L 221, soll eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB geändert werden. |
|
Es wird
angestrebt die Regelung bezüglich der Grundflächenzahl anzupassen. |
|
|
2. |
Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung im
Bereich Niederhagen der Gemeinde Rövershagen und die Begründung dazu werden
in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
|
|
3. |
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach § 35 Abs.
6 Satz 5 i.V.m. |
|
|
4. |
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind
nach § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die
Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB). |
|
|
5. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |