Sitzung: 11.03.2019 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungs-,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung für den Bereich Oberhäger Straße, innerhalb des Ortes
Rövershagen:
1. |
Für den östlich der Bahnlinie Rostock - Stralsund liegenden Bereich (Oberhäger Straße) des Ortes Rövershagen der Gemeinde Rövershagen soll die bestehende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Innenbereichssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB einer 1. Änderung unterzogen werden. |
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Es werden
folgende Ziele angestrebt: |
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Festlegung
des im Zusammenhang bebauten Ortes nach § 34 Abs. 4 Satz 1 |
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Einbeziehung
einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortes nach §
34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung). |
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Um die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe
angemessenen auszugleichen, sollen entsprechende Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a
BauGB festgesetzt werden. |
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2. |
Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der
Klarstellung und Ergänzung im Bereich Oberhäger Straße des im Zusammenhang
bebauten Ortes Rövershagen der Gemeinde Rövershagen und die Begründung dazu werden
in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
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3. |
Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll
nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. |
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4. |
Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind
nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die
Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB). |
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5. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
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