Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Purkshof“ der Gemeinde Rövershagen:

1.

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Purkshof“ aus den vorliegenden Äußerungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

keine Stellungnahme abgegeben haben:

22

Kirchenkreisverwaltung Güstrow

23

Katholische Pfarrei Herz Jesu Rostock

keine Anregungen oder Bedenken von:

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

2

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

4

Deutscher Wetterdienst

5

Bergamt Stralsund

9

Polizeiinspektion Güstrow

11

LK Rostock, untere Wasserbehörde

11

LK Rostock, untere Immissionsschutzbehörde

12

EURAWASSER Nord GmbH

13

Deutsche Telekom Technik GmbH

15

50 Hertz Transmission GmbH

16

HanseGas GmbH

17

GDMcom

18

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

19

Industrie- und Handelskammer

20

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

21

WBV Untere Warnow - Küste

24

Gemeinde Mönchhagen

25

Gemeinde Blankenhagen

26

Gemeinde Gelbensande

27

Gemeinde Bentwisch

28

Gemeinde Poppendorf

29

Hansestadt Rostock

Anregungen, Hinweise oder Bedenken von: (Behandlung siehe Anlage)

3

Hauptzollamt Stralsund

6

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

7

StALU Mittleres Mecklenburg

8

Forstamt Billenhagen

10

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

11

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

11

LK Rostock, Bauordnung SG Brandschutz

11

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

11

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

14

E.DIS AG

30

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Purkshof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

5.

Die Begründung wird gebilligt.

6.

Der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 ist ortsüblich bekannt zu machen.