Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan 21 für das Wohngebiet westlich der L 182/Stralsunder Straße und nördlich des Hotels „An der Hasenheide“:

 

1.

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 für das Wohngebiet westlich der L 182/Stralsunder Straße und nördlich des Hotels „An der Hasenheide“ aus den vorliegenden Äußerungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

 

4

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

 

27

Kirchenkreisverwaltung Güstrow

 

28

Katholische Pfarrei Herz Jesu Rostock

 

29

Deutsche Post

 

33

Gemeinde Klein Kussewitz (jetzt: Gemeinde Bentwisch)

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

2

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

 

3

Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern

 

6

Deutscher Wetterdienst

 

7

Bergamt Stralsund

 

12

Polizeiinspektion Güstrow

 

14

LK Rostock, untere Immissionsschutzbehörde

 

17

Stadtwerke Rostock AG

 

19

50 Hertz Transmission GmbH

 

20

HanseGas GmbH

 

21

GDMcom

 

22

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

24

Industrie- und Handelskammer

 

25

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

30

Regionalbus Rostock GmbH

 

32

Gemeinde Mönchhagen

 

34

Gemeinde Broderstorf

 

36

Gemeinde Rövershagen

 

37

Gemeinde Poppendorf

 

 

Anregungen, Hinweise oder Bedenken von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

5

Hauptzollamt Stralsund

 

8

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

 

9

Straßenbauamt Stralsund

 

10

StALU Mittleres Mecklenburg

 

11

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

13

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

 

14

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

14

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

14

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

14

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

14

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

14

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenbau

 

14

LK Rostock, Kreisordnungsamt, SG Brandschutz

 

15

EURAWASSER Nord GmbH / Nordwasser GmbH

 

16

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

18

E.DIS AG

 

23

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

26

WBV Untere Warnow – Küste

 

31

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

35

Hansestadt Rostock

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344) geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221,228), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 21, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 21 ist ortsüblich bekannt zu machen.