Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Beschlussvorschlag B-Plan:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23

 

1.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz im Bereich des früheren Gutshauses zwischen der Eschenstraße (Landesstraße 182) im Norden, der vorhandenen Bebauung entlang der Straße Am Park im Nordosten, der Parkanlage im Südosten, landwirtschaftlichen Flächen im Südwesten und der vorhandenen Bebauung entlang der Eschenstraße im Nordwesten, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 23 unberücksichtigt bleiben können.

 

3.

Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 23 berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

oder

 

 

2. Beschlussvorschlag VE-Pläne :

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt das Bauleitplanverfahren als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 in Verbindung mit § 13 a im beschleunigten Verfahren in Form der VE-Pläne 23.1 „Für das Gebiet – Gutshaus Groß Kussewitz“ und 23.2 „Bebauung am Silo Groß Kussewitz“ weiterzuführen.

Die Entwürfe der Durchführungsverträge auf Grundlage des § 12 BauGB sind dem Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt weiterhin:

1. Die Entwürfe der Vorhabenbezogenen Bebauungspläne Pläne 23.1 „Für das Gebiet – Gutshaus Groß Kussewitz“ und 23.2 „Bebauung am Silo Groß Kussewitz im Bereich des früheren Gutshauses zwischen der Eschenstraße (Landesstraße 182) im Norden, der vorhandenen Bebauung entlang der Straße Am Park im Nordosten, der Parkanlage im Südosten, landwirtschaftlichen Flächen im Südwesten und der vorhandenen Bebauung entlang der Eschenstraße im Nordwesten, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Vorhabenbezogenen Bebauungspläne Pläne 23.1 „Für das Gebiet – Gutshaus Groß Kussewitz“ und 23.2 „Bebauung am Silo Groß Kussewitz“ unberücksichtigt bleiben können.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Vorhabenbezogenen Bebauungspläne Pläne 23.1 „Für das Gebiet – Gutshaus Groß Kussewitz“ und 23.2 „Bebauung am Silo Groß Kussewitz“ berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.