Sitzung: 06.03.2019 Bauausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
1. Beschlussvorschlag B-Plan:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23
1. |
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in
Groß Kussewitz im Bereich des früheren Gutshauses zwischen der Eschenstraße
(Landesstraße 182) im Norden, der vorhandenen Bebauung entlang der Straße Am
Park im Nordosten, der Parkanlage im Südosten, landwirtschaftlichen Flächen
im Südwesten und der vorhandenen Bebauung entlang der Eschenstraße im
Nordwesten, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt. |
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2. |
Zur
Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen. Bei der ortsüblichen
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden können und das nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 23
unberücksichtigt bleiben können. |
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3. |
Von den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan
Nr. 23 berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen. |
oder
2. Beschlussvorschlag VE-Pläne :
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt das Bauleitplanverfahren
als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 in Verbindung mit § 13 a im
beschleunigten Verfahren in Form der VE-Pläne 23.1 „Für das Gebiet – Gutshaus
Groß Kussewitz“ und 23.2 „Bebauung am Silo Groß Kussewitz“ weiterzuführen.
Die Entwürfe der Durchführungsverträge auf Grundlage des § 12 BauGB sind dem Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt weiterhin:
1. Die Entwürfe der Vorhabenbezogenen Bebauungspläne Pläne 23.1 „Für das Gebiet – Gutshaus Groß Kussewitz“ und 23.2 „Bebauung am Silo Groß Kussewitz im Bereich des früheren Gutshauses zwischen der Eschenstraße (Landesstraße 182) im Norden, der vorhandenen Bebauung entlang der Straße Am Park im Nordosten, der Parkanlage im Südosten, landwirtschaftlichen Flächen im Südwesten und der vorhandenen Bebauung entlang der Eschenstraße im Nordwesten, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Zur
Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Bei der ortsüblichen
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über die Vorhabenbezogenen Bebauungspläne Pläne
23.1 „Für das Gebiet – Gutshaus Groß Kussewitz“ und 23.2 „Bebauung am Silo Groß
Kussewitz“ unberücksichtigt bleiben
können.
3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Vorhabenbezogenen Bebauungspläne Pläne 23.1
„Für das Gebiet – Gutshaus Groß Kussewitz“ und 23.2 „Bebauung am Silo Groß
Kussewitz“ berührt werden kann, sind
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2
BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie
sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.