Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die beiden Gesellschafterverträge sind zu ändern und alle Paragraphen, die den Aufsichtsrat betreffen zu streichen und im neuen Vertrag die Kontrollfunktion auf den Hauptausschuss bzw. auf die Gemeindevertretung zu übertragen.

 

Im Gesellschaftervertrag unter § 5 sind die Organe wie folgt zu benennen:

 

                                               a) Gesellschafter

                                               b) Gemeindevertretung bzw. Hauptausschuss

                                               c) Geschäftsführung

 

Alle bisherigen Aufgaben des Aufsichtsrates werden durch das Organ „b“ des Paragraphen 5 ersetzt.