Sitzung: 21.02.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Dringlichkeitsbeschluss FAG 2020 - Die
einmalige und gemeinsame Chance von Land und Kommunen zur Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung nutzen! |
|
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Mönchhagen stellt fest, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, um ihre
Aufgaben wirksam erfüllen zu können, eine angemessene und aufgabengerechte
Finanzausstattung benötigen. Dabei muss der rechtlich geforderte
Haushaltsausgleich genauso möglich sein, wie die Wahrnehmung freiwilliger
Aufgaben und Investitionen einschließlich Erhaltung der Infrastruktur.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen erwartet vom Landtag die Einführung einer dauerhaft zu gewährenden Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 Euro pro Einwohner, um die klaffende Lücke zum Durchschnitt aller Flächenländer im Bundesgebiet zumindest ab 2020 zu schließen. 3. Weiterhin erachtet es die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen als Selbstverständlichkeit, dass die vom Land bereits übertragenen und auch in Zukunft neu übertragenen Aufgaben vollständig aus Landesmitteln ausfinanziert werden (Konnexität). 4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen unterstützt deshalb die Forderung gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommerns aus dem beigefügten Papier der beiden kommunalen Spitzenverbände – Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern. 5. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen fordert die vollständige Umsetzung des Papiers und bekräftigt dies mit Unterschrift auf der beigefügten Liste durch ihre Mitglieder. Der Landtag sollte mit einer Entschließung zu den Grundsätzen aus diesem Papier Verlässlichkeit und Klarheit schaffen. Dazu fordern wir die Abgeordneten des Landtages als die gewählten Vertreter der Menschen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen ausdrücklich auf. Damit legen die Abgeordneten die Basis für eine gute Zukunft im Land, die ihre Wurzel in den Kommunen hat. 6. Die beigefügte Unterschriftenliste wird zusammen mit dem Beschluss der Landtagspräsidentin und in Kopie der Ministerpräsidentin übersandt werden.
|