Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 2, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für die im Zusammenhang mit der Errichtung und Betreibung eines Solarparks in Rövershagen OT Purkshof notwendige Verlegung von unterirdischen Mittelspannungs- Mess-, Steuer-, Regel-, Telekommunikations- und Datenfernübertragungskabel (nachstehend Kabelleitungen) über die nachfolgenden gemeindeeigenen Flurstücke

 

Gemarkung

Flur

Flurstück

Länge in m

(Inanspruchnahme)

Nutzung

Klein Bentwisch

1

9/5

2,00

Straße

8/15

25,00

Straße

7/9

89,00

Straße

6/8

106,00

Straße

5/26

34,00

Straße

5/24

34,00

Straße

5/22

34,00

Straße

4/7

11,00

Straße

Bentwisch

2

7/2

6,00

Unland

6/1

50,00

Straße

8/4

251,00

Straße

11/2

66,00

Straße

9/3

152,00

Straße

13/3

2,00

Weg

Bentwisch

1

95/4

68,00

Weg

164/4

38,00

Fahrweg

164/6

57,00

Straße

163/1

24,00

Straße

162/1

33,00

Straße

161/1

35,00

Straße

160/1

42,00

Straße

159/1

48,00

Straße

158/1

53,00

Straße

101/3

543,00

Straße

101/1

1,00

Straße

103/211

242,00

Straße

130/19

4,00

Straße

121/5

62,00

Straße

gesamt

2.112,00

sowie über die Errichtung einer Trafostation auf dem Flurstück 107/8 der Flur 1, Gemarkung Bentwisch (ca. 10 m²) einen Gestattungsvertrag mit dem Nutzer, der EnBW Solar GmbH Stuttgart, mit folgendem Inhalt abzuschließen:

-        Verlegung von Kabelleitungen

                ▪ vorwiegend im unbefestigten Bereich der Straßenanlagen

                ▪ Verlegetiefe mind. 0,80 m unter Geländeoberkante

-       Laufzeit des Vertrages 25 Jahre mit der Option auf Vertragsverlängerung von 2 x fünf Jahren

-       Durchführung von baulichen oder sonstigen Maßnahmen, so dass Beeinträchtigungen vermieden werden und die allgemeine Sicherheit nicht beeinträchtigt wird

-       Zahlung eines einmaligen Nutzungsentgeltes

▪ für die Kabelleitungen von 5,00 €/lfd. Meter, voraussichtlich Verlegung von ca. 2.112 Meter Kabelleitungen = 10.560,00 €

• für die Trafostation = 300,00 €

-       Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur dinglichen Sicherung des Leitungsrechts → Kostentragung durch den Nutzer

-       Freihaltung der Gemeinde von jeglichen Kosten für die Errichtung, Betreibung und Unterhaltung der Solaranlagen einschließlich der Kabelleitungen

-       Anzeige des Beginns und der Beendigung der Bauarbeiten im Amt Rostocker Heide zwecks Bestandsaufnahme

-       Wiederherstellung des Ursprungszustandes der Flächen

-       Ausführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen

-       Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses sind:

●die Trafostation zu Lasten der EnBW Solar GmbH Stuttgart bzw. dessen Rechtsnachfolger  zurückzubauen und die Fläche entsprechend dem zum Zeitpunkt der Nutzungsaufgabe vorhandenem Nutzungszweck des Umfeldes herzurichten

●das Leitungsnetz nachweislich stillzulegen.

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten des Nutzers zu. Die Kosten sind vom Nutzer zu tragen.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Dienstbarkeit im Grundbuch zu löschen. Die Kosten sind von der EnBW Solar GmbH Stuttgart zu tragen.

Die Bürgermeisterin und der Stellvertreter werden bevollmächtigt, einen entsprechenden Gestattungs-/Nutzungsvertrag zu unterzeichnen.

Die Beschlüsse VBE/140/368/2018/GBE vom 04.10.2018 und VFA/767/415/2018/GBE vom 10.01.2019 werden aufgehoben.