Sitzung: 21.02.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Gebührenkalkulation über die Nutzung der Feierhalle gemäß der Anlage 3:
Kalkulation Feierhalle 2019.
Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG beschließt die
Gemeindevertretung Bentwisch im öffentlichen Interesse die Nutzungsgebühr der
Feierhalle i.H.v. 200,00 €.
Der Kalkulationszeitraum wird auf max. 3 Jahre festgelegt und endet am 31.12.2021.