Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Gebührenkalkulation über die Nutzung der Feierhalle gemäß der Anlage 3: Kalkulation Feierhalle 2019.

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch im öffentlichen Interesse die Nutzungsgebühr der Feierhalle i.H.v. 200,00 €.

Der Kalkulationszeitraum wird auf max. 3 Jahre festgelegt und endet am 31.12.2021.