Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss 3:

 

1. Die Gemeindevertretung Bentwisch  beschließt die Gebührenkalkulation über die Grabnutzungsgebühren gemäß der Anlage 4 nach der Aufteilung der Allgemeinkosten und der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Stele.

25% des Friedhofs werden als öffentliche Grünfläche/Parkanlage genutzt und  werden gemäß der Kalkulation in den Berechnungen abgezogen. Die kalkulierten Gebühren werden wie folgt gerundet Erdbestattung                          965,00 

Urne                                                                                   160,00 

Urnengemeinschaftsanlage                                                  40,00 

Halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage                           50,00 €

Urnenbeisetzung auf belegtem Wahlgrab                            97,00 €

 

2. Der Kalkulationszeitraum wird auf  3 Jahre festgesetzt und endet am 31.12.2021.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          16

davon anwesend:                                          10

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

 

und

 

Beschluss 4:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Gebührenkalkulation über die Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß der Anlage 2. Kalk. FUG

25 % des Friedhofs werden als öffentliche Grünfläche /Parkanlage genutzt und werden gemäß der Kalkulation in den Berechnungen abgezogen.

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch im öffentlichen Interesse die Friedhofsunterhaltungsgebühr i.H.v. 16,00 € pro Jahr und Grabstelle.

Der Kalkulationszeitraum wird auf   3  Jahre festgelegt und endet am 31.12.2021.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          16

davon anwesend:                                          10

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

 

UND

 

Beschluss 5 :

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr einer Grabstelle auf der Urnengemeinschaftsanlage (UGA) sowie auf der halbanonymen Urnengemeinschaftsanlage mit einem  Kostenrisikozuschlag in Höhe von 25% für die stetige Kostenentwicklung in Höhe von insgesamt 400,00 € je Grabstelle.

Die Gebühr in Höhe von 400,00 € je Grabstelle wird ab Erwerb der Grabstelle für die gesamte Ruhezeit -20 Jahre-  fällig.

Der Kalkulationszeitraum wird auf  3  Jahre festgelegt und endet am 31.12.2021.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          16

davon anwesend:                                          10

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0