Sitzung: 21.02.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss 3:
1. Die Gemeindevertretung Bentwisch
beschließt die Gebührenkalkulation über die Grabnutzungsgebühren gemäß
der Anlage 4 nach der Aufteilung der
Allgemeinkosten und der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Stele.
25% des Friedhofs werden als
öffentliche Grünfläche/Parkanlage genutzt und
werden gemäß der
Kalkulation in den Berechnungen abgezogen. Die kalkulierten Gebühren werden wie
folgt gerundet Erdbestattung 965,00 €
Urne
160,00 €
Urnengemeinschaftsanlage
40,00 €
Halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage 50,00 €
Urnenbeisetzung auf belegtem Wahlgrab
97,00 €
2. Der Kalkulationszeitraum wird auf
3 Jahre festgesetzt und endet am 31.12.2021.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 16
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 4:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Gebührenkalkulation über die Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß der
Anlage 2. Kalk. FUG
25 % des Friedhofs werden als öffentliche Grünfläche /Parkanlage genutzt
und werden gemäß der Kalkulation in den Berechnungen abgezogen.
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG beschließt
die Gemeindevertretung Bentwisch im öffentlichen Interesse die
Friedhofsunterhaltungsgebühr i.H.v. 16,00 € pro Jahr und Grabstelle.
Der Kalkulationszeitraum wird auf 3 Jahre
festgelegt und endet am 31.12.2021.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 16
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
UND
Beschluss 5 :
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Friedhofsunterhaltungsgebühr einer Grabstelle auf der Urnengemeinschaftsanlage
(UGA) sowie auf der halbanonymen Urnengemeinschaftsanlage mit einem Kostenrisikozuschlag in Höhe von 25% für die
stetige Kostenentwicklung in Höhe von insgesamt 400,00 € je Grabstelle.
Die Gebühr in Höhe von 400,00 € je Grabstelle
wird ab Erwerb der Grabstelle für die gesamte Ruhezeit -20 Jahre- fällig.
Der Kalkulationszeitraum wird auf 3
Jahre festgelegt und endet am 31.12.2021.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 16
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0