Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

 9.177,11 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden

 4.268,80 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden (hier Wertberichtigungen)

 5.922,18 € Auszahlungen aus der Rückforderung von Zuwendungen nach Abrechnung der Maßnahme (Straßenbau Albertsdorf – Marlower Straße L182)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          16

davon anwesend:                                          10

Zustimmung:                                                      9

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         1

 

 

und

 

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 17.10.2018 und am 21.11.2018 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Bentwisch zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 29.444.443,58 € fest.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          16

davon anwesend:                                          10

Zustimmung:                                                      9

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         1

 

 

und

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch entlastet die Bürgermeisterin  vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2015.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          16

davon anwesend:                                          10

Zustimmung:                                                      7

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         2

 

Frau Strübing stimmt wegen Befangenheit nicht mit ab.