Sitzung: 21.02.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 34 BauGB, der Voranfrage zur
Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoss auf dem
Flurstück 59/6 der Flur 1 Gemarkung Klein Kussewitz aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass über das
Vorhabengrundstück ein Vorfluter verläuft. Die genaue Lage ist zu klären.
Die Bankette der öffentlichen Straße laufen auf
dem Baugrundstück aus. Die Eigentumsrechte sind zu klären.