Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 34 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoss auf dem Flurstück 59/6 der Flur 1 Gemarkung Klein Kussewitz aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass über das Vorhabengrundstück ein Vorfluter verläuft. Die genaue Lage ist zu klären.

Die Bankette der öffentlichen Straße laufen auf dem Baugrundstück aus. Die Eigentumsrechte sind zu klären.