Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, der Voranfrage zur Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern mit 3 Vollgeschossen mit maximal 6 WE je Gebäude und einer Firsthöhe von 9 m sowie einer Tiefgarage auf dem Flurstück 27/4 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.

Hinweis: Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers, welches nicht auf dem Grundstück versickert werden kann, ist mit dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ abzustimmen.

Die Gemeindevertretung Bentwisch weistdarauf hin, dass auf Grund der in der Örtlichkeit im öffentlichen Bereich beengten Verhältnisse ein parken nicht möglich ist. Sollte die Tiefgarage nicht realisiert werden können, hat der Bauherr auf seinem Grundstück entsprechend ausreichende Stellplätze für die Mieter und auch Besucher auf dem Vorhabengrundstück auszuweisen.