Sitzung: 18.02.2019 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
folgende neue Elternbeiträge und Gemeindeanteile rückwirkend ab dem 01.01.2019:
Platzart |
Gemeinde |
Eltern |
Krippe/GT |
289,34 € |
289,34 € |
Krippe/TZ |
173,61 € |
173,60 € |
Krippe/HAT |
115,74 € |
115,73 € |
Kita/GT |
144,73 € |
144,73 € |
Kita/TZ |
86,84 € |
86,84 € |
Kita/HAT |
57,89 € |
57,89 € |
Hort/GT |
95,09 € |
95,08 € |
Hort/TZ |
57,05 € |
57,05 € |
Den Blankenhäger Kindern, die eine Einrichtung
außerhalb der Wohnsitzgemeinde besuchen, wird ebenfalls dieser Gemeindeanteil
mitgegeben (sofern der Gemeindeanteil der ausgewählten Kindertagesstätte nicht
niedriger ist als der Gemeindeanteil der Gemeinde Blankenhagen).
und
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
den bisher dem Träger der Kindertagesstätte „Blankenhäger Spatzen“ (ASB)
gewährten zweckgebundenen Zuschuss pro Einrichtungsplatz für Kinder aus
Fremdgemeinden schrittweise auslaufen zu lassen. Für die Kinder aus anderen
Wohnsitzgemeinden, die sich bereits am 01.10.2018 in der Betreuung in der
Kindertagesstätte Blankenhagen befunden haben, wird die Differenz zwischen dem
Wohnsitzgemeindeanteil der Gemeinde Blankenhagen und dem Wohnsitzgemeindeanteil
der Fremdgemeinde als Zuschuss weiterhin gezahlt, sofern letzterer niedriger
ist als der Anteil Blankenhagen und bis die Betreuung spätestens zum Ende der
vierten Klasse in der Kita Blankenhagen endet.