Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses, verbunden mit dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Geltungsbereichsgrenze der Klarstellungssatzung auf dem Flurstück 1/20 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen, aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB in Verbindung mit § 31 BauGB abzulehnen.

Begründung:

Betrachtet man die Grundstücksgegebenheiten kann, bei anderer Anordnung der Stellplätze, das Wohnhaus komplett in den Satzungsgrenzen errichtet werden, wobei damit auch die Aufschüttung im Innenbereich liegt.

Für den Antragsteller entsteht bei einer Ablehnung des Abweichungsantrages keine unbillige Härte, da die Möglichkeit der Verschiebung in den Geltungsbereich der Klarstellungssatzung besteht.

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen avisiert ihre Zustimmung zum Vorhaben, wenn das Gebäude in den Geltungsbereich der Klarstellungssatzung verschoben wird. Die Aufschüttung kann im Außenbereich auslaufen.