Sitzung: 28.01.2019 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
den Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses, verbunden mit dem Antrag auf Abweichung
hinsichtlich der Überschreitung der Geltungsbereichsgrenze der
Klarstellungssatzung auf dem Flurstück 1/20 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen,
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB in Verbindung mit § 31
BauGB abzulehnen.
Begründung:
Betrachtet man die Grundstücksgegebenheiten
kann, bei anderer Anordnung der Stellplätze, das Wohnhaus komplett in den
Satzungsgrenzen errichtet werden, wobei damit auch die Aufschüttung im
Innenbereich liegt.
Für den Antragsteller entsteht bei einer
Ablehnung des Abweichungsantrages keine unbillige Härte, da die Möglichkeit der
Verschiebung in den Geltungsbereich der Klarstellungssatzung besteht.
Die Gemeindevertretung Rövershagen avisiert
ihre Zustimmung zum Vorhaben, wenn das Gebäude in den Geltungsbereich der
Klarstellungssatzung verschoben wird. Die Aufschüttung kann im Außenbereich
auslaufen.