Sitzung: 24.01.2019 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt die im
Rahmen
der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB
vorgelegten 12 Befreiungsanträge hinsichtlich der Überbauung der Baugrenzen
sowohl straßenseitig und im rückwärtigen Bereich mit Balkonen, Terrassen als
auch Teile der Treppenanlagen auf den Flurstücken 28/260 – 28/271 der Flur 1
Gemarkung Gelbensande aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB ab.
Ebenso wird die Errichtung eines Parkplatzes
mit Fahrgassen und 25 Stellplätzen auf dem Flurstück 28/260 der Flur 1
Gemarkung Gelbensande außerhalb der Baugrenze abgelehnt, da es sich bei der
Parkplatzanlage nicht mehr um untergeordnete bauliche Anlagen handelt.
Die Ablehnung wird wie folgt begründet:
Baugrenzen definieren die überbaubaren Fläche
eines Grundstückes für die Hauptnutzung, hier die beantragten Ferienhäuser.
Die Überschreitung der Baugrenzen sowohl
straßenseitig als auch im rückwärtigen Bereich der Grundstücke entlang eines
ganzen Straßenzuges sind in der Gesamtheit so massiv, dass die Grundzüge der
Planung nachhaltig und vorbildwirken berührt werden.
Das Wohl der Allgemeinheit wird durch eine
Ablehnung nicht beeinträchtigt.
Die städtebauliche Verträglichkeit ist auf
Grund der beantragten Überbauung und der damit noch intensiveren Ausnutzung der
Grundstücke negativ beeinflusst und städtebaulich nicht mehr vertretbar.
Eine Anpassung der baulichen Anlagen an die
Festsetzungen des B-Planes wäre möglich und bedeutet keine unbillige Härte für
den Bauherren.