Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt die im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB vorgelegten 12 Befreiungsanträge hinsichtlich der Überbauung der Baugrenzen sowohl straßenseitig und im rückwärtigen Bereich mit Balkonen, Terrassen als auch Teile der Treppenanlagen auf den Flurstücken 28/260 – 28/271 der Flur 1 Gemarkung Gelbensande aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB ab.

Ebenso wird die Errichtung eines Parkplatzes mit Fahrgassen und 25 Stellplätzen auf dem Flurstück 28/260 der Flur 1 Gemarkung Gelbensande außerhalb der Baugrenze abgelehnt, da es sich bei der Parkplatzanlage nicht mehr um untergeordnete bauliche Anlagen handelt.

Die Ablehnung wird wie folgt begründet:

Baugrenzen definieren die überbaubaren Fläche eines Grundstückes für die Hauptnutzung, hier die beantragten Ferienhäuser.

Die Überschreitung der Baugrenzen sowohl straßenseitig als auch im rückwärtigen Bereich der Grundstücke entlang eines ganzen Straßenzuges sind in der Gesamtheit so massiv, dass die Grundzüge der Planung nachhaltig und vorbildwirken berührt werden.

Das Wohl der Allgemeinheit wird durch eine Ablehnung nicht beeinträchtigt.

Die städtebauliche Verträglichkeit ist auf Grund der beantragten Überbauung und der damit noch intensiveren Ausnutzung der Grundstücke negativ beeinflusst und städtebaulich nicht mehr vertretbar.

Eine Anpassung der baulichen Anlagen an die Festsetzungen des B-Planes wäre möglich und bedeutet keine unbillige Härte für den Bauherren.