Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:

Ist der Neubau eines Einfamilienhauses nach Abriss des Bestandsgebäudes unter Beachtung der Abstandsflächen bauplanungsrechtlich auf den Flurstücken 100 und 101/4 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) in Verbindung mit Absatz 4 Punkt 2 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.