Sitzung: 21.01.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der
Voranfrage:
Ist der Neubau eines
Einfamilienhauses nach Abriss des Bestandsgebäudes unter Beachtung der Abstandsflächen
bauplanungsrechtlich auf den Flurstücken 100 und 101/4 der Flur 1 Gemarkung
Mönchhagen zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2)
in Verbindung mit Absatz 4 Punkt 2 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.