Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 7, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für die im Zusammenhang mit der Errichtung und Betreibung eines Solarparks in Rövershagen OT Purkshof notwendige Verlegung von unterirdischen Mittelspannungs- Mess-, Steuer-, Regel-, Telekommunikations- und Datenfernübertragungskabel (nachstehend Kabelleitungen) über die nachfolgenden gemeindeeigenen Flurstücke

 

 

 

 

 

Gemarkung

Flur

Flurstück

Länge in m

(Inanspruchnahme)

Nutzung

Klein Bentwisch

1

9/5

2,00

Straße

 

 

8/15

25,00

Straße

 

 

7/9

89,00

Straße

 

 

6/8

106,00

Straße

 

 

5/26

34,00

Straße

 

 

5/24

34,00

Straße

 

 

5/22

34,00

Straße

 

 

4/7

11,00

Straße

Bentwisch

2

7/2

6,00

Unland

 

 

6/1

50,00

Straße

 

 

8/4

251,00

Straße

 

 

11/2

66,00

Straße

 

 

9/3

152,00

Straße

 

 

13/3

2,00

Weg

Bentwisch

1

95/4

68,00

Weg

 

 

164/4

38,00

Fahrweg

 

 

164/6

57,00

Straße

 

 

163/1

24,00

Straße

 

 

162/1

33,00

Straße

 

 

161/1

35,00

Straße

 

 

160/1

42,00

Straße

 

 

159/1

48,00

Straße

 

 

158/1

53,00

Straße

 

 

101/3

543,00

Straße

 

 

101/1

1,00

Straße

 

 

103/211

242,00

Straße

 

 

130/19

4,00

Straße

 

 

121/5

62,00

Straße

gesamt

 

 

2.112,00

 

 

 

sowie über die Errichtung einer Trafostation auf dem Flurstück 107/8 der Flur 1, Gemarkung Bentwisch (ca. 10 m²) einen Gestattungsvertrag mit dem Nutzer, der EnBW Solar GmbH Stuttgart, mit folgendem Inhalt abzuschließen:

-        Verlegung von Kabelleitungen

                ▪ vorwiegend im unbefestigten Bereich der Straßenanlagen

                ▪ Verlegetiefe mind. 0,80 m unter Geländeoberkante

-       Laufzeit des Vertrages 25 Jahre mit der Option auf Vertragsverlängerung von 2 x fünf Jahren

-       Durchführung von baulichen oder sonstigen Maßnahmen, so dass Beeinträchtigungen vermieden werden und die allgemeine Sicherheit nicht beeinträchtigt wird

-       Zahlung eines einmaligen Nutzungsentgeltes

▪ für die Kabelleitungen von 5,00 €/lfd. Meter, voraussichtlich Verlegung von ca. 2.112 Meter Kabelleitungen = 10.560,00 €

• für die Trafostation = 300,00 €

-       Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur dinglichen Sicherung des Leitungsrechts → Kostentragung durch den Nutzer

-       Freihaltung der Gemeinde von jeglichen Kosten für die Errichtung, Betreibung und Unterhaltung der Solaranlagen einschließlich der Kabelleitungen

-       Anzeige des Beginns und der Beendigung der Bauarbeiten im Amt Rostocker Heide zwecks Bestandsaufnahme

-       Wiederherstellung des Ursprungszustandes der Flächen

-       Ausführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten des Nutzers zu. Die Kosten sind vom Nutzer zu tragen.

 

Die Bürgermeisterin und der Stellvertreter werden bevollmächtigt, einen entsprechenden Gestattungs-/Nutzungsvertrag zu unterzeichnen.

 

Der Beschluss VBE/140/368/2018/GBE vom 04.10.2018 wird aufgehoben.

 

 

 

Anlagen

Übersichtsblatt

Lageplan

Planungsunterlagen

Baubeschreibung

Erklärung