Sitzung: 10.01.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im
Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
der Voranfrage:
Ist der Ersatzneubau eines
zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit ausgebautem Dachgeschoss für den
Abbruch eines nicht sanierungsfähigen Gebäudes auf dem Flurstück 73/11 der Flur
1 Gemarkung Groß Kussewitz bauplanungsrechtlich zulässig?
das gemeindliche Einvernehmen
zu erteilen.