Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist der Ersatzneubau eines zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit ausgebautem Dachgeschoss für den Abbruch eines nicht sanierungsfähigen Gebäudes auf dem Flurstück 73/11 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz bauplanungsrechtlich zulässig?

das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.