Sitzung: 17.12.2018 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
der Voranfrage zur Wiederaufnahme der
Nutzung der auf dem Flurstück 447 der Flur 3 Gemarkung Blankenhagen vorhandenen
baulichen Anlagen, verbunden mit einem teilweisen Rückbau der Stallanlagen
und des Güllebeckens aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) in Verbindung mit § 35 (4)
Satz 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die geplante Nutzungsaufnahme der vorhandenen
Gebäude, auch wenn nicht als privilegierte Nutzung, sowie der damit verbundene
Rückbau der angebauten Stallanlage und des Güllebeckens und die dadurch
erreichte Wiederherstellung des historischen 3-seiten Hofes, stellt aus Sicht
der Gemeinde Blankenhagen keine Beeinträchtigung des Außenbereiches dar.
Vielmehr wird das Ortsbild, ohne
Beeinträchtigung anderer öffentlicher Belange, verbessert und erhaltenswerte,
für unseren Bereich typische, aber nicht mehr oft anzutreffende Bausubstanz,
einer sinnvollen und dem historischen Charakter entsprechenden Nutzung
zugeführt.