Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, der Voranfrage zur Wiederaufnahme der Nutzung der auf dem Flurstück 447 der Flur 3 Gemarkung Blankenhagen vorhandenen baulichen Anlagen, verbunden mit einem teilweisen Rückbau der Stallanlagen und  des Güllebeckens aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) in Verbindung mit § 35 (4) Satz 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die geplante Nutzungsaufnahme der vorhandenen Gebäude, auch wenn nicht als privilegierte Nutzung, sowie der damit verbundene Rückbau der angebauten Stallanlage und des Güllebeckens und die dadurch erreichte Wiederherstellung des historischen 3-seiten Hofes, stellt aus Sicht der Gemeinde Blankenhagen keine Beeinträchtigung des Außenbereiches dar.

Vielmehr wird das Ortsbild, ohne Beeinträchtigung anderer öffentlicher Belange, verbessert und erhaltenswerte, für unseren Bereich typische, aber nicht mehr oft anzutreffende Bausubstanz, einer sinnvollen und dem historischen Charakter entsprechenden Nutzung zugeführt.