Sitzung: 11.12.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
hebt den Beschluss V00/585/335/2018/GBE vom 12.07.2018 auf.
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Bentwisch beschließt in Umsetzung des
Beschlusses V00/577/308/2018/GBE vom 19. April 2018 den Ankauf aller im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Bentwisch gelegenen
Grundstücke
-
Flurstück 133/4 mit einer Größe von 22.084 m²; Flur 1, Gemarkung
Bentwisch –GB von Bentwisch
Blatt
58
-
Teilfläche (ca. 1.000 m²) aus Flurstück 149; Flur 1, Gemarkung Bentwisch
–
GB
von Bentwisch Blatt 58
-
Flurstück 134/3 mit einer Größe von 9.829 m²; Flur 1, Gemarkung
Bentwisch –
GB
von Bentwisch Blatt 74
- Teilfläche (ca. 1.506 m²) aus dem Flurstück
131; Flur 1, Gemarkung Bentwisch - GB
von Bentwisch
Blatt
86
- Teilfläche (ca. 402 m²) aus dem Flurstück
127, Flur 1, Gemarkung Bentwisch -
GB von Bentwisch Blatt 452
-
Teilfläche (ca. 8.820 m²) aus dem Flurstück 128/7, Flur 1, Gemarkung
Bentwisch - GB von Bentwisch
Blatt 452
-
Teilfläche (ca. 90 m²) aus dem Flurstück 132, Flur 1, Gemarkung Bentwisch -
GB von Bentwisch Blatt 452
zu einem Gesamtankaufpreis in Höhe von
2.394.152,00 € + ca. 7 % Nebenkosten 167.591,00 € = 2.561.643,00 € Gesamtkosten.
Der Geschäftsführer der Bentwisch GmbH wird
beauftragt, die Grundstückskaufverträge mit den Eigentümern zeitnah zu
beurkunden, um die für die weitere Entwicklung und Planung des Baugebietes
erforderliche Verfügbarkeit der Grundstücke zu sichern. Dabei ist darauf zu
achten, dass in den Kaufverträgen eine
Kopplung der Kaufpreiszahlung an die Rechtskraft des B-Plans Nr. 21
eingearbeitet wird.
Die für die Finanzierung der Kaufpreise benötigten finanziellen Mittel
werden der Bentwisch-GmbH –durch eine freiwillige Zahlung des Gesellschafters
Gemeinde Bentwisch in die Kapitalrücklage der Gesellschaft in Höhe von
620.000,00 € spätestens bis zum 15.12.2018 bereitgestellt. Der Restbetrag in
Höhe von 1.930.000,00 € wird 7 Tage nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr.
21 durch die Gemeinde in die Eigenkapitalrücklage der Bentwisch-GmbH
eingezahlt.
Der Geschäftsführer hat sicherzustellen, dass in die Kaufverträge eine aufschiebende Bedingung für das Wirksamwerden der Kaufverträge aufgenommen wird. Die Wirksamkeit der Kaufverträge soll danach erst mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Bentwisch eintreten, was dann wiederum erst die Kaupreiszahlung – außer UR 1624/2018 - an die Verkäufer auslöst. Mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die Rückzahlung des ausgezahlten Kaufpreises im Vertrag festzuschreiben.
Die aufschiebende Bedingung ist bis zum 30. Juni 2019 zu befristen; sollte der B-Plan Nr. 21 bis dahin keine Rechtskraft erlangt haben, sollen die Kaufverträge zwischen der Bentwisch GmbH und den Grundstücksverkäufern unwirksam sein und rückabgewickelt werden.
Die Gemeindevertretung Bentwisch beauftragt den Geschäftsführer der
Bentwisch GmbH mit der Erarbeitung eines
Erschließungsvertrages für das Wohngebiet B-Plan Nr. 21.