Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch hebt den Beschluss V00/585/335/2018/GBE vom 12.07.2018 auf.

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch  beschließt in Umsetzung des Beschlusses V00/577/308/2018/GBE vom 19. April 2018 den Ankauf aller im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Bentwisch gelegenen Grundstücke

 

-  Flurstück 133/4 mit einer Größe von 22.084 m²; Flur 1, Gemarkung Bentwisch –GB von  Bentwisch

   Blatt 58

-  Teilfläche (ca. 1.000 m²) aus Flurstück 149; Flur 1, Gemarkung Bentwisch –

   GB von Bentwisch Blatt 58

-  Flurstück 134/3 mit einer Größe von 9.829 m²; Flur 1, Gemarkung Bentwisch –

    GB von Bentwisch Blatt 74

- Teilfläche (ca. 1.506 m²) aus dem Flurstück 131; Flur 1, Gemarkung Bentwisch -  GB von Bentwisch

   Blatt 86

- Teilfläche (ca. 402 m²) aus dem Flurstück 127, Flur 1, Gemarkung Bentwisch -
    GB von Bentwisch Blatt 452

 - Teilfläche (ca. 8.820 m²) aus dem Flurstück 128/7, Flur 1, Gemarkung

    Bentwisch -  GB von Bentwisch Blatt 452

 - Teilfläche (ca. 90 m²) aus dem Flurstück 132, Flur 1, Gemarkung Bentwisch -
    GB von Bentwisch Blatt 452

zu einem Gesamtankaufpreis in Höhe von 2.394.152,00 € + ca. 7 % Nebenkosten 167.591,00 €  = 2.561.643,00 € Gesamtkosten.

 

Der Geschäftsführer der Bentwisch GmbH wird beauftragt, die Grundstückskaufverträge mit den Eigentü­mern zeitnah zu beurkunden, um die für die weitere Entwicklung und Planung des Baugebietes erforderliche Verfügbarkeit der Grundstücke zu sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass in den Kaufverträgen eine Kopplung der Kaufpreiszahlung an die Rechtskraft des B-Plans Nr. 21 eingearbeitet wird.

 

Die für die Finanzierung der Kaufpreise benötigten finanziellen Mittel werden der Bentwisch-GmbH –durch eine freiwillige Zahlung des Gesellschafters Gemeinde Bentwisch in die Kapitalrücklage der Gesellschaft in Höhe von 620.000,00 € spätestens bis zum 15.12.2018 bereitgestellt. Der Restbetrag in Höhe von 1.930.000,00 € wird 7 Tage nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 21 durch die Gemeinde in die Eigenkapitalrücklage der Bentwisch-GmbH eingezahlt.

 

Der Geschäftsführer hat sicherzustellen, dass in die Kaufverträge eine aufschiebende Bedingung für das Wirksamwerden der Kaufverträge aufgenommen wird. Die Wirksamkeit der Kaufverträge soll danach erst mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Bentwisch eintreten, was dann wiederum erst die Kaupreiszahlung – außer UR 1624/2018 - an die Verkäufer auslöst. Mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die Rückzahlung des ausgezahlten Kaufpreises im Vertrag festzuschreiben.

Die aufschiebende Bedingung ist bis zum 30. Juni 2019 zu befristen; sollte der B-Plan Nr. 21 bis dahin keine Rechtskraft erlangt haben, sollen die Kaufverträge zwischen der Bentwisch GmbH und den Grundstücksverkäufern unwirksam sein und rückabgewickelt werden.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beauftragt den Geschäftsführer der Bentwisch GmbH  mit der Erarbeitung eines Erschließungsvertrages für das Wohngebiet B-Plan Nr. 21.