Sitzung: 10.12.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
den Antrag auf Bebauung der im
B-Plan Nr. 8 ausgewiesenen
Hausgartenfläche auf dem Grundstück 7/53 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen über
zulässigen 25 m² hinaus, nicht zuzustimmen.
Begründung:
Die Bebauung des Antragstellers auf dem
Grundstücksteil „Garten“ widerspricht in Art und Maß der Überbauung der
Festsetzung des B-Planes.
Der Schuppen und das Gewächshaus (Schuppen 16
m² und Gewächshaus 3,75 m²) entsprechen
zwar in der Art der Nutzung dem B-Plan, überschreiten jedoch mit insgesamt
30,25 m² das zulässige Höchstmaß von 25 m².
Die Pflasterung inkl. der Fußwege, die als
Stellplatz für die Mülltonnen und der Lagerung von Holz dient, ist bereits
durch die Art der Nutzung als Mülltonnenstandplatz im Garten gem. Festsetzung
des B-Planes unzulässig. Die dafür versiegelte Fläche beträgt 29,75 m².
Der Eingriff in den Naturhaushalt ist auf Grund
der neu überbaubaren Flächen bilanziert und der Eingriff durch entsprechende
Maßnahmen ausgeglichen worden.
Eine weitere Bebauung auf den Gartenflächen
würde zu einem erhöhten Versiegelungsgrad führen, der weitere
Ausgleichsmaßnahmen erfordert.
Die Pflasterfläche ist gänzlich zu entfernen.
Die Bebauung ist auf das zulässige Maß entsprechend
der Festsetzung des B-Planes zu minimieren.