Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, den Antrag auf Bebauung der im B-Plan  Nr. 8 ausgewiesenen Hausgartenfläche auf dem Grundstück 7/53 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen über zulässigen 25 m² hinaus, nicht zuzustimmen.

Begründung:

Die Bebauung des Antragstellers auf dem Grundstücksteil „Garten“ widerspricht in Art und Maß der Überbauung der Festsetzung des B-Planes.

Der Schuppen und das Gewächshaus (Schuppen 16 m² und Gewächshaus  3,75 m²) entsprechen zwar in der Art der Nutzung dem B-Plan, überschreiten jedoch mit insgesamt 30,25 m² das zulässige Höchstmaß von 25 m².

Die Pflasterung inkl. der Fußwege, die als Stellplatz für die Mülltonnen und der Lagerung von Holz dient, ist bereits durch die Art der Nutzung als Mülltonnenstandplatz im Garten gem. Festsetzung des B-Planes unzulässig. Die dafür versiegelte Fläche beträgt 29,75 m².

Der Eingriff in den Naturhaushalt ist auf Grund der neu überbaubaren Flächen bilanziert und der Eingriff durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen worden.

Eine weitere Bebauung auf den Gartenflächen würde zu einem erhöhten Versiegelungsgrad führen, der weitere Ausgleichsmaßnahmen erfordert.

 

Die Pflasterfläche ist gänzlich zu entfernen. Die Bebauung ist auf das zulässige Maß entsprechend

der Festsetzung des B-Planes zu minimieren.