Sitzung: 10.12.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 8. Änderungssatzung zur Satzung der
Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste"
vom 19.02.2002:
8.
Änderungssatzung
der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der
Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie
des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird
nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Rövershagen vom 10.12.2018 und Anzeige
bei der Rechtsaufsicht die folgende 8. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen
zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch
die 7. Änderungssatzung vom 13.12.2017
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz
23,15 €/ha durch den Gebührensatz 23,46 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz - 5,07€/ha durch den Gebührensatz 15,95 €/ha
ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum
01.01.2019 in Kraft.
Rövershagen, den …………..
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2018 der Gemeinde Rövershagen
- Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April
2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 werden die von Kommunen
für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge
durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
- Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde
Rövershagen für das Jahr 2018 entsprechend des Bescheides des Wasser- und
Bodenverbandes in der Fassung der Änderung vom 04.10.2018:
ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben 42.937,65
€
Verwaltungsaufwand 10 % 4.293,77 €
= Gesamtaufwand 47.231,42
€
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben 6.916,92 €
Verwaltungsaufwand 10 % 691,69 €
= Gesamtaufwand 7.608,61 €
- Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche
des 2.055,4537 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
41,9110 ha Mitglieder,
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband
zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2.013,5427 ha
Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen
insgesamt 487,6713 ha
abzüglich der Fläche für dingliche 10,6216 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 477,0497 ha
- Ermittlung
des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
47.231,42 € : 2.013,5427 ha =
23,46 €/ha
7.608,61 € : 477,0497 ha = 15,95 €/ha
Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 23,46 €/ha und die Gebühr für das
Schöpfwerk Stromgraben 15,95 €/ha.
Der Beschluss VFA/752/161/2018/GRÖ vom 17.09.2018 wird aufgehoben.