Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Gelbensande beschließt die Bestellung eines neuen Geschäftsführers für die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH.

 

Bis zur Einstellung eines neuen Geschäftsführers nach dem Ausschreibungsverfahren wird Herr RA Veihelmann zum neuen Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH bestellt.

 

Der 1.stellvertretende Bürgermeister, als kommunaler Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH, wird ermächtigt und beauftragt, die Bestellung des neuen Geschäftsführers zu beschließen.

 

Zur Finanzierung der eventuellen Kosten für die Geschäftsführung werden 10.000,- € aus Einsparungen aus dem Produktkonto 61100 5442100 zur Verfügung gestellt.

 

Für die Änderungen der Geschäftsführung im Handelsregister werden nach groben Schätzungen der Notarin Klopsch Gebühren für die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH von ca. 900,- € und für die Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH von ca. 500,- € benötigt. Diese Mittel werden von den Gesellschaften zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeindevertretung bestätigt den Geschäftsführervertrag:

 

 

GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG

 

zwischen der

 

Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande  mbH,  vertreten durch die Gesellschafterversammlung

– nachfolgend Gesellschaft genannt –

 

und

 

Herrn Matthias Veihelmann, Pettenkoferstraße 4e, 10247 Berlin         

– nachfolgend Geschäftsführer genannt –

 

§ 1 Geschäftsführung und Vertretung

 

(1) Der Geschäftsführer ist berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und einer etwaigen Geschäftsführungsordnung allein zu vertreten und die Geschäfte der Gesellschaft allein zu führen. Weisungen der Gesellschafterversammlung sind zu befolgen, soweit Vereinbarungen in diesem Vertrag nicht entgegenstehen.

(2) Der Geschäftsführer hat die ihm obliegenden Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns wahrzunehmen.

(3) Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

§ 2 Bezüge des Geschäftsführers /Erledigung der anfallenden Aufgaben

 

(1) Der Geschäftsführer erhält kein Gehalt.

(2) Der Geschäftsführer ist berechtigt, die im Rahmen seiner Tätigkeiten anfallenden Arbeiten von der Kanzlei Schütte Horstkotte und Partner, Plauener Straße 163-165 Haus G, 13053 Berlin zu einem Stundensatz von 190,00 €/h zzgl. der gesetzlichen USt erledigen zu lassen. Der Geschäftsführer wird - soweit möglich - die jeweilige Beauftragung mit dem Gesellschafter abstimmen.

 

§ 3 Aufwendungsersatz

 

(1) Trägt der Geschäftsführer im Rahmen seiner ordnungsmäßigen Geschäftsführertätigkeit Kosten und Aufwendungen, so werden sie ihm von der Gesellschaft erstattet, sofern der Geschäftsführer die Geschäftsführungs- und Betriebsbedingtheit belegt oder sie offenkundig sind.

(2) Die Gesellschaft ersetzt dem Geschäftsführer seine Reisespesen nach den jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Der Geschäftsführer muss seine Auslagen belegen können, soweit üblicherweise Belege erteilt werden. Im Übrigen reichen Eigenbelege aus (z.B. für Telefonate und Trinkgelder).

 

§ 4 Haftung und Freistellung

 

Der Geschäftsführer haftet im Rahmen seiner Tätigkeit nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

Der Geschäftsführer wird von der zivil-, steuerrechtlichen und sonstigen Haftung gegenüber Dritten freigestellt. Die Gesellschaft übernimmt im Außenverhältnis die Abwehr dieser Ansprüche nebst damit verbundenen Kosten und verzichtet auf eventuelle Regressansprüche gegenüber dem Geschäftsführer. Ausgenommen davon sind Haftpflichtansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlungen.

 

§ 5 Dauer, Kündigung

 

(1) Die Tätigkeit als Geschäftsführer beginnt mit sofortiger Wirkung.

2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

 

(1) Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am ehesten entspricht.

(2) Dieser Vertrag tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

 

 

Gelbensande,______________                            Berlin,_______________

 

 

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Gesellschafter                                                                 Matthias Veihelmann