Sitzung: 29.11.2018 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Gelbensande beschließt die
Bestellung eines neuen Geschäftsführers für die Wohnungsgesellschaft
Gelbensande mbH und Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Bis zur Einstellung eines neuen
Geschäftsführers nach dem Ausschreibungsverfahren wird Herr RA Veihelmann zum
neuen Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH bestellt.
Der 1.stellvertretende Bürgermeister, als
kommunaler Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft
Gelbensande mbH und der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH, wird
ermächtigt und beauftragt, die Bestellung des neuen Geschäftsführers zu
beschließen.
Zur Finanzierung der eventuellen Kosten für die
Geschäftsführung werden 10.000,- € aus Einsparungen aus dem Produktkonto 61100
5442100 zur Verfügung gestellt.
Für die Änderungen der Geschäftsführung im
Handelsregister werden nach groben Schätzungen der Notarin Klopsch Gebühren für
die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH von ca. 900,- € und für die
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH von ca. 500,- € benötigt. Diese
Mittel werden von den Gesellschaften zur Verfügung gestellt.
Die Gemeindevertretung bestätigt den
Geschäftsführervertrag:
GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG
zwischen der
Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH und der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH,
vertreten durch die Gesellschafterversammlung
– nachfolgend Gesellschaft genannt –
und
Herrn Matthias Veihelmann, Pettenkoferstraße 4e,
10247 Berlin
– nachfolgend Geschäftsführer genannt –
§ 1 Geschäftsführung und Vertretung
(1) Der Geschäftsführer ist berechtigt und
verpflichtet, die Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des
Gesellschaftsvertrages und einer etwaigen Geschäftsführungsordnung allein zu
vertreten und die Geschäfte der Gesellschaft allein zu führen. Weisungen der
Gesellschafterversammlung sind zu befolgen, soweit Vereinbarungen in diesem
Vertrag nicht entgegenstehen.
(2) Der Geschäftsführer hat die ihm obliegenden
Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns
wahrzunehmen.
(3) Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
§ 2 Bezüge des Geschäftsführers /Erledigung der
anfallenden Aufgaben
(1) Der Geschäftsführer erhält kein Gehalt.
(2) Der Geschäftsführer ist berechtigt, die im
Rahmen seiner Tätigkeiten anfallenden Arbeiten von der Kanzlei Schütte
Horstkotte und Partner, Plauener Straße 163-165 Haus G, 13053 Berlin zu einem
Stundensatz von 190,00 €/h zzgl. der gesetzlichen USt erledigen zu lassen. Der
Geschäftsführer wird - soweit möglich - die jeweilige Beauftragung mit dem
Gesellschafter abstimmen.
§ 3 Aufwendungsersatz
(1) Trägt der Geschäftsführer im Rahmen seiner
ordnungsmäßigen Geschäftsführertätigkeit Kosten und Aufwendungen, so werden sie
ihm von der Gesellschaft erstattet, sofern der Geschäftsführer die
Geschäftsführungs- und Betriebsbedingtheit belegt oder sie offenkundig sind.
(2) Die Gesellschaft ersetzt dem
Geschäftsführer seine Reisespesen nach den jeweils steuerlich zulässigen
Höchstsätzen. Der Geschäftsführer muss seine Auslagen belegen können, soweit
üblicherweise Belege erteilt werden. Im Übrigen reichen Eigenbelege aus (z.B.
für Telefonate und Trinkgelder).
§ 4 Haftung und Freistellung
Der Geschäftsführer haftet im Rahmen seiner
Tätigkeit nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zurückzuführen sind.
Der Geschäftsführer wird von der zivil-,
steuerrechtlichen und sonstigen Haftung gegenüber Dritten freigestellt. Die
Gesellschaft übernimmt im Außenverhältnis die Abwehr dieser Ansprüche nebst
damit verbundenen Kosten und verzichtet auf eventuelle Regressansprüche
gegenüber dem Geschäftsführer. Ausgenommen davon sind Haftpflichtansprüche
wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlungen.
§ 5 Dauer, Kündigung
(1) Die Tätigkeit als Geschäftsführer beginnt
mit sofortiger Wirkung.
2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum
Monatsende gekündigt werden.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
berührt nicht die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Anstelle der
unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der
wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am ehesten entspricht.
(2) Dieser Vertrag tritt mit sofortiger Wirkung
in Kraft.
Gelbensande,______________ Berlin,_______________
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Gesellschafter Matthias
Veihelmann