Sitzung: 29.11.2018 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016:
2.
Änderungssatzung
der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom
13.12.2016
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch
die Gemeindevertretung vom 29.11.2018 und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende
1. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016 wie folgt geändert:
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Körkwitz
wird für die Waldfläche der Gebührensatz
5,11 €/ha durch den Gebührensatz 7,44 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Gelbensande, d. ……………
Manfred Labitzke Siegel
1.stellv. Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 2.
Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April
2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung
weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Ermittlung
der gebührenfähigen Kosten und Flächen -
2.1. allgemeiner
Beitrag
Grundlage für
die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom
06.02.2018 Darin enthalten sind:
-
die
grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher
Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
-
die
verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
-
die
Höhe der Beitragseinheit (6,16 €/ha).
Die
unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in zwei Gruppen
unterteilt:
a)
Waldflächen
b)
Verkehrsflächen
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Waldflächen |
19,2597 |
9,6298 |
59,32 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
7,7612 |
47,80 |
gesamt |
21,1990 |
17,3910 |
107,12 |
Für jede
Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und
Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldflächen
|
19,2597 |
59,32 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
47,80 |
gesamt |
21,1990 |
107,12 |
Die
Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil
des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch
sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig
erachtet.
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Kosten allg.
Beitrag in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldflächen |
19,2597 |
59,32 |
5,93 |
65,25
|
Verkehrsflächen |
1,9403 |
47,80 |
4,78 |
52,58
|
gesamt |
21,1990 |
107,12 |
10,71 |
117,83 |
2.2.Schöpfwerk Körkwitz
Grundlage für
die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom
06.02.2018. Darin enthalten sind:
-
die
grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Vorteilsfläche abzüglich Fläche
dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
-
die
Nutzungsart mit ihrem Flächenanteil (Wald)
-
die
Höhe der Kosten/des Hebesatzes je Hektar (6,78 €/Ha)
Für die
Nutzungsart wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus der Fläche und den
Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Die
Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil
des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch
sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig
erachtet.
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungskosten 10 % in € |
Beitrag in € |
Wald |
0,0900 |
0,61 |
0,06 |
0,67 |
3.
Gebührenkalkulation nach
Nutzungsarten
Der Gesamtaufwand wird durch die
gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1. allgemeiner
Beitrag
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 65,25
€
Gesamtfläche: 19,2597
ha
Gebührensatz: 3,39 €/ha
b) Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 52,58
€
Gesamtfläche: 1,9403 ha
Gebührensatz: 27,10 €/ha
3.2. Schöpfwerk
Körkwitz
Waldfläche
Gesamtkosten: 0,67 €
Gesamtfläche: 0,0900 ha
Gebührensatz: 7,44 €/ha