Sitzung: 29.11.2018 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:
5.
Änderungssatzung
der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
21.11.2013
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch
die Gemeindevertretung vom 29.11.2018 und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende
5. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt
geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 07.12.2017, wie folgt geändert:
In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird
für die Waldflächen der Gebührensatz
5,47 €/ha durch den Gebührensatz 5,46 €/ha ersetzt
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben
wird
für die Waldflächen der Gebührensatz – 6,35
€/ha durch den Gebührensatz 7,65 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen,
Verkehrsflächen der Gebührensatz – 38,07 €/ha durch den Gebührensatz 45,93 €/ha
ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der
Gebührensatz – 12,50 €/ha durch den Gebührensatz 15,08 €/ha
ersetzt.
In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird
für die Waldflächen der Gebührensatz
10,06 €/ha durch den Gebührensatz 12,80 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen,
Verkehrsflächen der Gebührensatz 60,38 €/ha durch den Gebührensatz 76,80 €/ha ersetzt
für die sonstige Grundstücksflächen der
Gebührensatz 19,68 €/ha durch den Gebührensatz
25,03 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz
23,97 €/Ha durch den Gebührensatz 17,81 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen,
Verkehrsflächen der Gebührensatz 145,55 €/ha durch den Gebührensatz 110,47 €/ha
ersetzt
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019
in Kraft.
Gelbensande, den ……………..
Manfred Labitzke Siegel
1.stellv. Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 5.
Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April
2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom
14. Juli 2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser-
und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt,
denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile
gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Ermittlung
der gebührenfähigen Kosten und Flächen
2.1. Gewässerunterhaltung
Grundlage für
die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom
20.02.2018. Darin enthalten sind:
-
die
grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher
Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
-
die
verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen
Beitragseinheiten
-
die
Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)
-
die
Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1935,46 €).
Die
unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen
unterteilt:
a)
Waldflächen
(I)
b)
Gebäude-
und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c)
Sonstige
Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche
in ha |
Beitragseinheit
|
Beitrag
in € |
Wohnbaufläche (II) |
37,6986 |
107,44 |
993,82 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
12,0781 |
34,42 |
318,39 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
2,4775 |
7,06 |
65,30 |
Fläche
mit besondere funktionaler Prägung (II) |
5,2554 |
14,98 |
138,57 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,1709 |
6,02 |
55,69 |
Grünanlage (III) |
27,7651 |
26,38 |
244,02 |
Verkehrsfläche (II) |
89,5564 |
255,24 |
2.360,97 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
721,6682 |
685,58 |
6.341,61 |
Waldfläche (I) |
2.449,5327 |
1.163,53 |
10.762,65 |
Wasserfläche (III) |
22,8061 |
2,17 |
20,07 |
gesamt |
3.372,0090 |
2.302,82 |
21.301,09 |
Für jede
Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und
Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche
in ha |
Kosten
in € |
Waldfläche
(I) |
2.449,5327 |
10.762,65 |
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
147,0660 |
3.877,05 |
Sonstige
Grundstücksflächen
(III) |
775,4103 |
6.661,39 |
gesamt |
3.372,0090 |
21.301,09 |
Die
Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil
des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch
sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig
erachtet.
Die Zuschläge
für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.935,46 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen
Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Anteil an der Gesamtfläche in % |
Anteil an den Zuschlägen in € |
Kosten GWU in € |
gesamt in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
2.449,5327 |
72,64 |
1.405,92 |
10.762,65 |
12.168,57 |
1.216,86 |
13.385,43 |
Gebäude, Frei-fläche, Verkehrsfläche (II) |
147,0660 |
4,36 |
84,39 |
3.877,05 |
3.961,44 |
396,14 |
4.357,58 |
Sonstige Grundstücks- Flächen (III) |
775,4103 |
23,00 |
445,15 |
6.661,39 |
7.106,54 |
710,65 |
7.817,19 |
gesamt |
3.372,0090 |
100 |
1.935,46 |
21.301,09 |
23.236,55 |
2.323,65 |
25.561,20 |
2.2. Schöpfwerk
Stromgraben
Grundlage für
die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom
20.02.2018 sowie der Änderungsbescheid vom 04.10.2018. Darin enthalten sind:
-
die
grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche
dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
-
die
verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen
Beitragseinheiten
-
die
Höhe der Kosten je Beitragseinheit (13,92 €).
Die
unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen
unterteilt:
a)
Waldflächen
(I)
b)
Gebäude-
und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c)
Sonstige
Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche
in ha |
Beitragseinheit
|
Beitrag
in € |
Wohnbaufläche (II) |
9,4674 |
28,4022 |
395,29 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
2,5062 |
7,5186 |
104,64 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
0,6779 |
2,0337 |
28,30 |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
4,2134 |
12,6402 |
175,92 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof
(III) |
2,8835 |
5,7670 |
80,26 |
Grünanlage (III) |
6,8723 |
6,8723 |
95,65 |
Verkehrsfläche (II) |
26,1692 |
78,5076 |
1.092,63 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
140,2203 |
140,2203 |
1.951,52 |
Waldfläche (I) |
745,1367 |
372,5684 |
5.185,23 |
Wasserfläche (III) |
5,8412 |
0,5841 |
8,13 |
gesamt |
943,9881 |
655,1144 |
-
9.117,57 |
Für jede
Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und
Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil
des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch
sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig
erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche
in ha |
Kosten
in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
745,1367 |
5.185,23 |
518,52 |
5.703,75 |
Gebäude, Freiflächen, (II) Verkehrsflächen |
43,0341 |
1.796,78 |
179,68 |
1.976,46 |
Sonstige (III) Grundstücksflächen |
155,8173 |
2.135,56 |
213,56 |
2.349,12 |
gesamt |
943,9881 |
9.117,57 |
911,76 |
10.029,33 |
2.3. Schöpfwerk
Hirschburg
Grundlage für
die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom
20.02.2018 sowie der Änderungsbescheid vom 04.10.2018. Darin enthalten sind:
-
die
grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche
dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
-
die
verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen
Beitragseinheiten
-
die
Höhe der Kosten je Beitragseinheit (23,27 €).
Die
unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen
unterteilt:
d)
Waldflächen
(I)
e)
Gebäude-
und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
f)
Sonstige
Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche
in ha |
Beitragseinheit
|
Beitrag
in € |
Wohnbaufläche (II) |
5,2193 |
15,6579 |
364,42 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
3,4257 |
10,2771 |
239,19 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
0,2982 |
0,2982 |
6,94 |
Verkehrsfläche (II) |
22,0103 |
66,0309 |
1.536,80 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
9,6122 |
9,6122 |
223,72 |
Waldfläche (I) |
816,7408 |
408,3704 |
9.504,42 |
Wasserfläche (III) |
0,2506 |
0,0251 |
0,58 |
gesamt |
857,5571 |
510,2718 |
11.876,07 |
Für jede
Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und
Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil
des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch
sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig
erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche
in ha |
Kosten
in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
816,7408 |
9.504,42 |
950,44 |
10.454,86 |
Gebäude, Freiflächen, (II) Verkehrsflächen |
30,6553 |
2.140,41 |
214,04 |
2.354,45 |
Sonstige (III)
Grundstücksflächen |
10,1610 |
231,14 |
23,12 |
254,36 |
gesamt |
857,5571 |
11.876,07 |
1.187,60 |
13.063,67 |
2.4. Schöpfwerk
Moorgraben
Grundlage für
die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom
20.02.2018 sowie der Änderungsbescheid vom 04.10.2018. Darin enthalten sind:
-
die
grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche
dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
-
die
verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen
Beitragseinheiten
-
die
Höhe der Kosten je Beitragseinheit (33,46 €).
Die
unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen
unterteilt:
g)
Waldflächen
(I)
h)
Gebäude-
und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
i)
Sonstige
Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche
in ha |
Beitragseinheit
|
Beitrag
in € |
Wohnbaufläche (II) |
- |
- |
-- |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
- |
- |
- |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
- |
- |
- |
Verkehrsfläche (II) |
0,0764 |
0,2292 |
7,67 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
- |
- |
- |
Waldfläche (I) |
0,0146 |
0,0073 |
0,24 |
Wasserfläche (III) |
- |
- |
- |
Gesamt |
0,0910 |
0,2365 |
7,91 |
Für jede
Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und
Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil
des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche
in ha |
Kosten
in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
0,0146 |
0,24 |
0,02 |
0,26 |
Gebäude, Freiflächen, (II)
Verkehrsflächen |
0,0764 |
7,67 |
0,77 |
8,44 |
Sonstige (III) Grundstücksflächen |
- |
- |
- |
- |
gesamt |
0,0910 |
7,91 |
0,79 |
8,70 |
3. Gebührenkalkulation
nach Nutzungsarten
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1. Gewässerunterhaltung
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 13.385,43
€
Gesamtfläche: 2.449,5327
ha
Gebührensatz: 5,46 €/ha
b) Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 4.357,58
€
Gesamtfläche: 147,0660 ha
Gebührensatz: 29,63 €/ha
c) Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 7.817,19
€
Gesamtfläche: 775,4103
ha
Gebührensatz: 10,08 €/ha
3.2. Schöpfwerk
Stromgraben
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 5.703,75 €
Gesamtfläche:
745,1367 ha
Gebührensatz: 7,65 €/ha
b) Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 1.976,46 €
Gesamtfläche:
43,0341 ha
Gebührensatz: 45,93 €/ha
c) Sonstige
Grundstücksfläche
Gesamtkosten: 2.349,12 €
Gesamtfläche: 155,8173 ha
Gebührensatz: 15,08 €/ha
3.3. Schöpfwerk
Hirschburg
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 10.454,86 €
Gesamtfläche: 816,7408 ha
Gebührensatz: 12,80 €/ha
b) Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 2.354,45 €
Gesamtfläche: 30,6553 ha
Gebührensatz: 76,80 €/ha
c) Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 254,36
€
Gesamtfläche: 10,1610
ha
Gebührensatz: 25,03 €/ha
3.4 Schöpfwerk Moorgraben
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 0,26 €
Gesamtfläche: 0,0146 ha
Gebührensatz: 17,81 €/ha
b) Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 8,44
€
Gesamtfläche: 0,0764
ha
Gebührensatz: 110,47 €/ha
c) Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 0,00
€
Gesamtfläche: 0,000
ha
Gebührensatz: 0,00 €