Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

 

5. Änderungssatzung

der Gemeinde Gelbensande  zur Satzung der Gemeinde Gelbensande  über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung  wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29.11.2018 und Anzeige bei der Rechtsaufsicht  die folgende  5. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde  Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

  

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 07.12.2017, wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 5,47 €/ha durch den Gebührensatz 5,46 €/ha ersetzt

 

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

 für die Waldflächen der Gebührensatz – 6,35 €/ha durch den Gebührensatz 7,65 €/ha ersetzt

 für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz – 38,07 €/ha durch den Gebührensatz 45,93 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz – 12,50 €/ha durch den Gebührensatz    15,08 €/ha  ersetzt.

 

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 10,06 €/ha durch den Gebührensatz 12,80 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 60,38 €/ha durch den Gebührensatz  76,80 €/ha ersetzt

für die sonstige Grundstücksflächen der Gebührensatz 19,68 €/ha durch den Gebührensatz   25,03 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 23,97 €/Ha durch den Gebührensatz 17,81 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 145,55 €/ha durch den Gebührensatz 110,47 €/ha ersetzt

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

Gelbensande, den ……………..

 

 

 

Manfred Labitzke                                           Siegel

1.stellv. Bürgermeister

 

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 5. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch  Gesetz vom 14. Juli 2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2.       Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

 

2.1. Gewässerunterhaltung

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2018. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1935,46 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                         (II)

37,6986

107,44

993,82

Industrie- und Gewerbefläche   (II)

12,0781

34,42

318,39

Gebäude- und Freifläche          (II)

2,4775

7,06

65,30

Fläche mit besondere funktionaler Prägung                                     (II)

5,2554

14,98

138,57

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                     (III)

3,1709

6,02

55,69

Grünanlage                               (III)

27,7651

26,38

244,02

Verkehrsfläche                          (II)

89,5564

255,24

2.360,97

landwirtschaftl. Fläche              (III)

721,6682

685,58

6.341,61

Waldfläche                                (I)

2.449,5327

1.163,53

10.762,65

Wasserfläche                            (III)

22,8061

2,17

20,07

gesamt

3.372,0090

2.302,82

21.301,09

 

 

 

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

Nutzungsartengruppe   

Fläche in ha

Kosten in €

Waldfläche                                                (I)                                        

2.449,5327

10.762,65

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen   (II)

147,0660

3.877,05

Sonstige Grundstücksflächen                   (III)

775,4103

6.661,39

gesamt

3.372,0090

21.301,09

 

 

 

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.935,46 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

 

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an der

Gesamtfläche

in %

Anteil an den

Zuschlägen

in €

Kosten

GWU

in €

gesamt

in €

Verwaltungs-

kosten

10 %

in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche 

(I)

2.449,5327

72,64

1.405,92

10.762,65

12.168,57

1.216,86

13.385,43

Gebäude, Frei-fläche, Verkehrsfläche

(II)

147,0660

4,36

84,39

3.877,05

3.961,44

396,14

4.357,58

Sonstige

Grundstücks-

Flächen

(III)

775,4103

23,00

445,15

6.661,39

7.106,54

710,65

7.817,19

gesamt

3.372,0090

100

1.935,46

21.301,09

23.236,55

2.323,65

25.561,20

 

 

 

 

 

 

2.2. Schöpfwerk Stromgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2018 sowie der Änderungsbescheid vom 04.10.2018. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (13,92 €).

 

 

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)      Waldflächen (I)

b)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)       Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

 

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

9,4674

28,4022

395,29

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

2,5062

7,5186

104,64

Gebäude- und Freifläche             (II)

0,6779

2,0337

                 28,30

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

4,2134

12,6402

               175,92

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                         (III)

2,8835

5,7670

                 80,26

Grünanlage                                    (III)

6,8723

6,8723

                 95,65

Verkehrsfläche                               (II)

26,1692

78,5076

            1.092,63

landwirtschaftl. Fläche                   (III)

140,2203

140,2203

            1.951,52

Waldfläche                                     (I)

745,1367

372,5684

            5.185,23

Wasserfläche                                 (III)

5,8412

0,5841

                   8,13

gesamt

943,9881

655,1144

-       9.117,57

 

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

 

Waldfläche                     (I)

 

745,1367

     

 5.185,23

   518,52

        5.703,75

Gebäude, Freiflächen,  (II) Verkehrsflächen

 

43,0341

        1.796,78

        179,68

        1.976,46

Sonstige                       (III)     Grundstücksflächen

 

155,8173

        2.135,56

        213,56

        2.349,12

gesamt

943,9881

9.117,57

911,76

10.029,33

 

 

 

 

2.3. Schöpfwerk Hirschburg

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2018 sowie der Änderungsbescheid vom 04.10.2018. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (23,27 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)      Waldflächen (I)

e)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)       Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                             (II)

5,2193

15,6579

364,42

Industrie- und Gewerbefläche       (II)

3,4257

10,2771

239,19

Gebäude- und Freifläche              (II)

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                        (III)

-

-

-

Grünanlage                                   (III)

0,2982

0,2982

6,94

Verkehrsfläche                              (II)

22,0103

66,0309

1.536,80

landwirtschaftl. Fläche                  (III)

9,6122

9,6122

223,72

Waldfläche                                    (I)

816,7408

408,3704

9.504,42

Wasserfläche                                (III)

0,2506

0,0251

0,58

gesamt

857,5571

510,2718

11.876,07

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                       (I)

816,7408

9.504,42

950,44

10.454,86

Gebäude, Freiflächen,    (II) Verkehrsflächen

30,6553

2.140,41

214,04

2.354,45

Sonstige                          (III) Grundstücksflächen

10,1610

231,14

23,12

254,36

gesamt

857,5571

11.876,07

1.187,60

13.063,67

 

 

 

 

 

2.4. Schöpfwerk Moorgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 20.02.2018 sowie der Änderungsbescheid vom 04.10.2018. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (33,46 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

g)      Waldflächen (I)

h)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

i)        Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                       (III)

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

0,0764

0,2292

7,67

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,0146

0,0073

0,24

Wasserfläche                               (III)

-

-

-

Gesamt

0,0910

0,2365

7,91

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                      (I)

0,0146

0,24

0,02

0,26

Gebäude, Freiflächen,   (II)    Verkehrsflächen

0,0764

7,67

0,77

8,44

Sonstige                         (III)    Grundstücksflächen

-

-

-

-

gesamt

0,0910

7,91

0,79

8,70

 

 

 

 

3.       Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

 

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

 

3.1. Gewässerunterhaltung

 

 

a)      Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                               13.385,43 €

 

Gesamtfläche:                                 2.449,5327 ha

 

Gebührensatz:                                5,46 €/ha

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                               4.357,58 €

 

Gesamtfläche:                                 147,0660 ha

 

Gebührensatz:                                29,63 €/ha

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                               7.817,19 €

 

Gesamtfläche:                                 775,4103 ha       

 

Gebührensatz:                                10,08 €/ha

 

 

 

 

3.2. Schöpfwerk Stromgraben

 

 

a)      Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                                 5.703,75 €

 

Gesamtfläche:                                   745,1367 ha

 

Gebührensatz:                                  7,65 €/ha

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                                 1.976,46 €

 

Gesamtfläche:                                   43,0341 ha       

 

Gebührensatz:                                  45,93 €/ha

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksfläche

 

Gesamtkosten:                                                 2.349,12 €

 

Gesamtfläche:                                   155,8173 ha     

 

Gebührensatz:                                  15,08 €/ha       

 

 

 

 

3.3. Schöpfwerk Hirschburg

 

 

a)      Waldfläche                                                     

 

Gesamtkosten:                                               10.454,86 €

 

Gesamtfläche:                                 816,7408 ha

 

Gebührensatz:                                12,80 €/ha

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                                  2.354,45 €

 

Gesamtfläche:                                 30,6553 ha

 

Gebührensatz:                                76,80 €/ha

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                               254,36 €

 

Gesamtfläche:                                 10,1610 ha

 

Gebührensatz:                                25,03 €/ha

 

 

 

 

3.4          Schöpfwerk Moorgraben

 

 

a)      Waldfläche

 

Gesamtkosten:                                               0,26 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0146 ha

 

Gebührensatz:                                17,81 €/ha

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                               8,44 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0764 ha

 

Gebührensatz:                                110,47 €/ha

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                               0,00 €

 

Gesamtfläche:                                 0,000 ha

 

Gebührensatz:                                0,00 €