Sitzung: 22.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
8. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch
zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1,
2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG
M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit
geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der
Gemeinde Bentwisch vom 06.12.2018 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht
folgende
8. Änderungssatzung
der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen
Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“, zuletzt
geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 19.10.2017 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2
wird der Gebührensatz 22,73 €/ha durch den Gebührensatz 22,94 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung
tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Bentwisch, den
………………….
Susanne Strübing Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2018 der Gemeinde Bentwisch
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2018 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 28.02.2018 und des Änderungsbescheides vom 04.10.2018:
57.971,06 € (Bentwisch : 28.475,47 €
Klein Kussewitz : 29.495,59 €)
Verwaltungsaufwand 10% 5.797,11 € (Bentwisch : 2.847,55 €
Klein Kussewitz : 2.949,56 €)
= Gesamtaufwand 63.768,17 € (Bentwisch : 31.323,02 €
Klein Kussewitz : 32.445,15 €)
3. Flächenberechnung
Anzusetzende Gesamtfläche des 2.919,4892 ha (Bentwisch : 1.474,0771 ha
Geltungsbereiches der Satzung Klein Kussewitz : 1.445,4121 ha)
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,
die ihren Beitrag direkt 139,1199 ha (Bentwisch: 103,2630 ha
an den Wasser- und Bodenverband zahlen Klein Kussewitz: 35,8569 ha)
= gebührenpflichtige Fläche 2.780,3693 ha (Bentwisch: 1.370,8141 ha
Klein Kussewitz: 1.409,5552 ha)
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
63.768,17 € : 2.780,3693 ha = 22,94 €/ha
Die Gebühr beträgt 22,94 €/ha.