Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

8. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 06.12.2018 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende

8. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde  Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 19.10.2017 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 22,73 €/ha durch den Gebührensatz 22,94 €/ha ersetzt.

 

 III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 

Bentwisch, den ………………….

 

 

Susanne Strübing                                                           Siegel

Bürgermeisterin

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2018 der Gemeinde  Bentwisch

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2018 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes

vom 28.02.2018 und des Änderungsbescheides vom 04.10.2018:                           

57.971,06 €     (Bentwisch : 28.475,47 €

                                                                                                Klein Kussewitz : 29.495,59 €)

Verwaltungsaufwand 10%            5.797,11 €         (Bentwisch : 2.847,55 €

                                                                                               Klein Kussewitz : 2.949,56 €)

= Gesamtaufwand                         63.768,17 €         (Bentwisch : 31.323,02 €

                                                                                               Klein Kussewitz : 32.445,15 €)

 

3. Flächenberechnung

 

Anzusetzende Gesamtfläche des                                 2.919,4892 ha  (Bentwisch : 1.474,0771 ha

Geltungsbereiches der Satzung                                                                       Klein Kussewitz : 1.445,4121 ha)

 

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,      

die  ihren Beitrag direkt                                                        139,1199 ha  (Bentwisch: 103,2630 ha

an den Wasser- und Bodenverband zahlen                                                Klein Kussewitz: 35,8569 ha)

 

= gebührenpflichtige Fläche                                            2.780,3693 ha  (Bentwisch: 1.370,8141 ha

                                                                                                                                      Klein Kussewitz: 1.409,5552 ha)

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

63.768,17 € : 2.780,3693 ha = 22,94 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 22,94 €/ha.