Sitzung: 22.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Bewirtschaftung des
multifunktionellen Sportgebäude
Bentwisch und dessen Nebenanlagen ab dem 01.01.2019 der Bentwisch GmbH
zu übertragen und dazu mit der Bentwisch GmbH einen „Pacht-/ Nutzungsvertrag“
entsprechend der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf abzuschließen.
Die Bürgermeisterin und ihr 1. Stellvertreter werden bevollmächtigt, den
„Pacht-/ Nutzungsvertrag“ gemäß dem beigefügten Entwurf und dessen Anlage 1 zu
unterzeichnen.
Das erhöhte Nutzungsentgelt,
welches die Gemeinde an den Pächter entsprechend § 5 (3) des
Nutzungsvertrages in Höhe von
monatlich 10.000,- € inklusive
der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer zahlen muss, wird in den HHP 2019 eingestellt.
Pacht- / Nutzungsvertrag
Zwischen
der Gemeinde Bentwisch
im Amt
„Rostocker Heide“
Eichenallee 20, 18182
Gelbensande
vertreten durch die
Bürgermeisterin Frau Susanne Strübing
und den 1. stellv.
Bürgermeister Herrn Ralf Will
-
nachstehend „Verpächter“ genannt -
und
der
Bentwisch GmbH
Hansestraße
21, 18182 Bentwisch
vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn R.-Michael Achtenhagen
-
nachstehend „Pächter“ genannt -
wird
folgender Pachtvertrag abgeschlossen:
§ 1 - Pachtobjekt
1. Verpachtet wird das auf dem Grundstück in
18182 Bentwisch, Am Sportplatz 22 (Flurstück 79/2, Flur 1, Gemarkung Bentwisch
– Grundbuch von Bentwisch, Blatt 1003) befindliche multifunktionelle
Sportgebäude mit den dazugehörigen Außenanlagen. Das Sportgebäude besteht aus
- 2 Sporthallen (ca. 600 m² und ca. 1.600 m²)
- 1 Bistro (ca. 140 m²)
- 1 Raummodul für Sauna (ca. 80 m²)
- 4 Umkleideräume mit weiteren Nebenräumen
Die Außenanlagen bestehen aus
- einem Freibereich gepflastert bzw. begrünt vor dem Gebäude einschließlich 16
PKW-Stellplätzen
- einer dem Bistro zugeordneten Terrassenfläche
Ein Lageplan, in dem das Pachtobjekt farbig markiert ist, ist als Anlage 1
beigefügt.
2. Sämtliche Einrichtungsgegenstände und
Inventarstücke der Pachträume mit Ausnahme
- der gesamten Einrichtung des Bistros
- der Einrichtung der Sauna,
die im Eigentum des Unterpächters für diese
Nutzungsbereiche stehen, sind mit verpachtet.
3. Der Verpächter verpachtet das
Pachtobjekt an den Pächter.
4. Der Verpächter ist Eigentümer des Pachtobjektes und somit zur Verpachtung
berechtigt.
Der Verpächter versichert, an dem Abschluss dieses Pachtvertrages nicht durch
Rechte Dritter oder sonstige Verpflichtungen gehindert zu sein. Er übernimmt
dem Pächter gegenüber diesbezüglich die volle Haftung.
5. Der Verpächter darf das Pachtobjekt oder Teile davon veräußern oder
anderweitig verwerten, wenn dadurch die wirtschaftlichen und rechtlichen
Interessen des Pächters in keiner Weise beeinflusst oder beeinträchtigt werden.
6. Ohne schriftliche
Zustimmung des Verpächters ist eine Unterverpachtung, Untervermietung oder
unentgeltliche Überlassung an Dritte nicht gestattet. Eine Unterverpachtung des
Gaststätten – und Saunabetriebes an einen Dritten wird bereits hiermit die
Zustimmung erteilt.
Die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Verpächter und dem Pächter bleiben
davon im Weiteren unberührt.
§ 2 - Pachtzins
Der Pachtzins beträgt monatlich
EUR 1.000. Er ist quartalsweise im Voraus bis zum 3. Werktag jeden Quartals an
den Verpächter zu zahlen.
§ 3 - Pachtzeit
Der
Pachtvertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2028; er verlängert sich
einmalig um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer der beteiligten Parteien
bis zum 30. Juni 2028 in schriftlicher Form gekündigt wird.
Der
Pachtvertrag endet spätestens am 31.12.2033.
§ 4 - Vereinbarungen zum Betrieb des Pachtobjektes
1. Die Gemeinde Bentwisch als Eigentümer und Verpächter hat die
multifunktionelle Sportanlage errichtet, um die Voraussetzungen für den Schul-,
Vereins- und Freizeitsport in der Gemeinde zu verbessern und damit das
infrastrukturelle Angebot für die Bürger weiter zu erhöhen. Deshalb vereinbaren
die Beteiligten ausdrücklich, dass das Pachtobjekt vom Pächter ausschließlich
als multifunktionelle Sportanlage mit Gaststätten- und Saunabetrieb unter dem
Namen „Sportforum Bentwisch“ zu betreiben ist.
2. Der Pächter verpflichtet sich, ein qualitativ hochwertiges
Sportangebot zu Preisen anzubieten, die unter denen vergleichbarer
kommerzieller Anbieter liegen. Das Sportgebäude ist ganzjährig zu öffnen, die
Öffnungszeiten sind den betrieblichen Anforderungen anzupassen.
3. Dem Pächter ist bekannt, dass ein Unterpachtvertrag zur
Bewirtschaftung des Bistros mit dem FSV Bentwisch e.V. besteht. Dieser Vertrag
wird vom Pächter übernommen.
§ 5 - Vereinbarungen zur Nutzung
des Pachtobjektes durch die Gemeinde Bentwisch
1. Die Gemeinde Bentwisch als Eigentümer und Verpächter der Sportanlage
hat die Investition getätigt, um die quantitativen und qualitativen
Voraussetzungen für den Schul-, Vereins- und sonstigen gemeinnützig
orientierten Sport in der Gemeinde nachhaltig zu verbessern und langfristig
abzusichern.
2. Dazu treffen die Beteiligten folgende Vereinbarungen:
1. Der
Gemeinde steht das Recht zu, ganzjährig wochentags die Sporthalle für den
Schulsport gemäß Stundenplanung der Grundschule Bentwisch zu nutzen. Darüber
hinaus kann die Gemeinde die Sporthalle an 2 vom Verpächter zu bestimmenden
Werktagen pro Woche in der Zeit von 8 bis 22 Uhr beide Hallen für den Kindergarten-,
Vereins- und sonstigen gemeinnützig orientierten Sport zu nutzen. Die konkrete
Hallenbelegung ist rechtzeitig und regelmäßig zwischen den Beteiligten
abzustimmen.
2. Der Pächter verpflichtet sich, die beiden Hallen sowie die
notwendigen Umkleide- und Nebenräume der Gemeinde in der für die Nutzung durch
die Schule, den Kindergarten und die Vereine erforderlichen Qualität (Heizung,
Beleuchtung, Reinigung etc.) bereitzustellen. Der Pächter hat zu gewährleisten,
dass mindestens eine Aufsichtsperson ständig anwesend ist.
3. Für die vorgenannte Nutzung zahlt die Gemeinde an den Pächter
monatlich EUR 10.000 inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das Nutzungsentgelt ist zahlbar bis zum 3. Werktag eines Quartals für das
Quartal im Voraus.
§ 6 - Nebenausgaben
Zusätzlich
zum Pachtzins trägt der Pächter alle durch den laufenden Betrieb bedingten
Kosten, insbesondere Gas-, Energie-, Wasser- und Abwasserkosten,
Abfallentsorgungskosten, Kosten für Reinigungsmittel und –geräte, sowie die Kosten
für die Ersatzbeschaffung von Verbrauchsmaterialien, die für den Betrieb der
Anlage erforderlich sind, wie z.B. Leuchtmittel, Tornetze, Fußabtreter, Föne
oder Seifenspender.
Weiterhin
trägt der Pächter die Kosten für die Wartung der Heizungsanlage bis zu einem
Gesamtbetrag von EUR 1.000 pro Jahr.
Er hat
dazu einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen und dieses dem
Verpächter nachzuweisen.
Der Verpächter trägt die
Grundsteuer, Anlieger- und Erschließungskosten und öffentliche Abgaben und
Gebühren, die ihn in seiner Eigenschaft als Eigentümer bzw. Verpächter des
Pachtobjektes betreffen.
§ 7 - Versicherungen
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass
der Pächter die in der Bundesrepublik Deutschland branchenüblichen,
versicherbaren, das Objekt betreffenden Risiken, in ausreichender Höhe und auf
eigene Rechnung wie folgt versichert:
- Feuerversicherung, Sturmversicherung, Leitungswasserversicherung
und Einbruchsdiebstahlversicherung für das mitgepachtete und eigene Inventar des Gebäudes bis EUR
100.000
- Haftpflichtversicherung ohne Grundstückseigentümer-Haftpflicht für
Personenschäden bis EUR 2.000.000 und Sachschäden bis EUR 1.000.000
Sämtliche
übrigen notwendigen Versicherungen, insbesondere die Versicherung des Gebäudes
gegen Feuer-, Gewitter-, Sturm- einschließlich Hagel- sowie
Leitungswasserschäden und die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung obliegen
dem Verpächter.
2. Der Verpächter und der Pächter sind verpflichtet, während der
gesamten Dauer des Pachtverhältnisses alle Versicherungen, auf deren Abschluss
sich die Parteien in diesem Vertrag geeinigt haben, jeweils auf ihre Kosten -
ggf. unter Mitwirkung des anderen - abzuschließen und aufrecht zu halten.
Der Nachweis der Versicherungsabschlüsse sowie der ordnungsgemäßen Prämien-Zahlung
für diese Versicherungen, ist dem Vertragspartner auf Anforderung zu erbringen.
3. Der Eintritt eines Schadens ist dem Verpächter unverzüglich anzuzeigen.
§ 8 - Umbauten
1. u baulichen und anderen nicht ohne weiteres wieder zu beseitigenden
Veränderungen am Pachtobjekt, welche der Pächter eigenverantwortlich
durchführen möchte, bedarf der Pächter der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Verpächters.
2. Die
Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen zu den von ihm geplanten Umbauten
ist Sache des Pächters.
Werden
durch Baumaßnahmen Gegenstände wesentliche Bestandteile des Pachtobjektes, so
gehen diese in das Eigentum des Verpächters über.
§ 9 - Gefahrtragung und Unterhaltung des
Pachtobjektes
1. Die Vertragsparteien sind
darüber einig, dass sich das Pachtobjekt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
einem vertragsgemäßen Zustand befindet.
Der
Pächter ist verpflichtet, notwendige Schönheitsreparaturen bis zu einem Gesamtaufwand
von 12.000,- €
pro Jahr
am und im Gebäude auf eigene Kosten durchzuführen. Soweit darüber hinaus am und
im Gebäude Schönheitsreparaturen erforderlich sind, hat diese der Pächter dem
Verpächter schriftlich anzuzeigen. Die im laufenden Jahr bereits getätigten
Aufwendungen des Pächters für Schönheitsreparaturen sind dem Verpächter in
geeigneter Form nachzuweisen.
Reparaturkosten, die zum Erhalt des Pachtobjektes zwingend erforderlich sind,
trägt der Verpächter.
Der
Pächter wird dem Verpächter jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres in
schriftlicher Form die aus seiner Sicht im Folgejahr erforderlichen Reparaturen
am Pachtobjekt anzeigen. Der Verpächter wird unter Berücksichtigung seiner
wirtschaftlichen Gesamtsituation die dafür erforderlichen finanziellen Mittel
einplanen und für die Ausführung der Reparaturen im Folgejahr freigeben. Die
Entscheidung darüber obliegt allein dem Verpächter.
2. Die
Unterhaltungspflicht an dem Pachtobjekt im Übrigen regelt sich nach den
Bestimmungen der §§ 535 ff. BGB.
3. Der Pächter hat Sorge zu tragen für die Erfüllung
aller behördlichen Auflagen, soweit diese den laufenden Betrieb des
Pachtobjektes betreffen und dafür, dass das Pachtobjekt stets den
baupolizeilichen, feuer- und gewerbepolizeilichen Bestimmungen entspricht,
soweit sie den Betrieb betreffen. Für Bestimmungen, die das Pachtobjekt als
solches betreffen, trägt der Verpächter alleinig die Pflicht der
Berücksichtigung und Einhaltung. Das gilt insbesondere für die Einhaltung der
im GUV festgesetzten Fristen für die Überprüfung der Feuerlöscher und der
Elektroanlage des Pachtobjektes.
4. Dem Pächter obliegt die Erfüllung aller ortsüblichen
Verkehrssicherungspflichten auf seine Kosten, z. B. Streuen bei Glatteis,
Schneeräumen etc.
5. Kommt der Pächter den ihm nach den vorstehenden Ziffern obliegenden Verpflichtungen
nicht nach, so kann ihm der Verpächter hierzu durch eingeschriebenen Brief eine
angemessene Frist setzen unter dem Hinweis, dass nach erfolglosem Ablauf der
Frist die Verpflichtung von dem Verpächter zu Lasten des Pächters durchgeführt
wird.
6. Der Pächter ist im Übrigen verpflichtet, das Pachtobjekt mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen.
7. Für Schäden am Pachtobjekt haftet der Pächter nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
8. Der Pächter verpflichtet sich, darauf zu
achten, dass das Eigentum und Verfügungsrecht des Verpächters nicht
beeinträchtigt wird. Über beabsichtigte Vollstreckungshandlungen an den
Pachtgegenständen hat der Pächter den Verpächter unverzüglich zu unterrichten,
gegebenenfalls hat er Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung zu erheben.
§ 10 -
Firmenbeschriftung
1. Dem Pächter steht das Recht zu, während der
Pachtzeit über die Anbringung von Firmenbeschilderungen und Werbeanlagen an dem
Pachtobjekt zu befinden.
Soweit die Werbeanlagen bauliche Anlagen im Sinne der LBauO darstellen, ist
vorab die Zustimmung des Verpächters einzuholen.
Im Übrigen
verpflichtet sich der Pächter jegliche Art von Werbung am und im Gebäude zu
unterlassen, die gegen Frieden und Menschlichkeit gerichtet ist, Krieg und
Gewalt verherrlicht und die gegen die Würde des Menschen, insbesondere von
Frauen verstößt.
Werbung für politische Parteien und politisch tätige Vereinigungen am und im
Gebäude ist unzulässig.
2. Die Einhaltung der behördlichen
Vorschriften und Auflagen bei der Anbringung von Firmenbeschriftungen obliegt
dem Pächter.
3. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses hat
der Pächter die angebrachten Beschilderungen und Werbeanlagen auf seine Kosten
zu entfernen und dabei ggf. entstandene Schäden auf seine Kosten zu beseitigen.
§ 11 - Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können das
Vertragsverhältnis außerordentlich beenden, wenn die jeweils andere
Vertragspartei einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten trotz vorheriger
schriftlicher Aufforderung mit Kündigungsandrohung nicht nachkommt.
§ 12 - Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag
bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für Änderungen bzw. Ergänzungen dieses
Vertrages und/oder seiner Bestimmungen. Auch die Aufhebung dieses Schriftformerfordernis
ist zur Erlangung ihrer Wirksamkeit schriftlich zu bekunden.
§ 13 - Salvatorische Klausel
Durch die eventuelle Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch die Parteien so schnell wie möglich durch diejenige zulässige Bestimmung
zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt.
§ 14 - Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Rostock. Der Pachtvertrag
unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 - Anlagen
Die unterzeichnete Anlage 1 zu diesem Vertrag ist
zwingender und verbindlicher Bestandteil desselben.
Von diesem Vertrag werden zwei
Originalausfertigungen erstellt, von denen jeder Vertragspartner jeweils ein
Exemplar erhält.
Bentwisch,
den 07. Dezember 2018
für den
Verpächter: ___________________
Susanne
Strübing
Bürgermeisterin
___________________
Ralf
Will
1.
stellv. Bürgermeister
für den
Pächter: ___________________
R.-Michael
Achtenhagen
Geschäftsführer