Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Mönchhagen beschließt folgende Gebiete als ruhige Gebiete im Lärmaktionsplan 2018 für die Gemeinde Mönchhagen festzusetzen, da sie in erster Linie dem Naherholungszweck dienen aber auch bedeutsame  touristische Zwecke verfolgen, da die Waldflächen  und die Umgebung  zur Gesundung und Kräftigung des Organismus  beitragen und somit einem besonderen  Erholungszweck leisten.

Folgende Gebiete inklusive Wege  werden festgesetzt:

 

  1. Fläche zwischen B105 und Verbindungsweg Mönchhagen/Häschendorf
  2. Die Waldflächen des Südenholz bis zur Gemarkungsgrenze Mönchhagen bis zur B105
  3. Fläche zwischen Verbindungswegs Mönchhagen/ Häschendorf bis zum Landweg
  4. Fläche zwischen Verbindungsweg Mönchhagen /Purkshof und Stillen Frieden im Anschluss des internationalen Radweges an der L22
  5. Fläche zwischen B105 und Heidekrug

Die Kartierungen  sind  Bestandteil des Beschlusses.