Sitzung: 05.11.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag
zur Errichtung einer Zelt-Lagerhalle auf dem Flurstück 152/208 der Flur 1
Gemarkung Rövershagen zur Unterbringung landwirtschaftliche Geräte für den
Landwirtschaftsbetrieb Karl´s Erdbeerhof Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 35 (1) BauGB mit folgendem Hinweisen zuzustimmen.
Die Erschließung ist über die sich im Bau
befindlichen Straßenanlagen für die bereits genehmigte Lagerhalle für saisonale
Produkte im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 6 angedacht und erst mit deren
Fertigstellung gesichert.
Es sollte geprüft werden, ob diese Erschließung
über Wegebaulasten zu sichern ist, da es sich um Privatstraßen
unterschiedlicher Unternehmen handelt.