Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung einer Zelt-Lagerhalle auf dem Flurstück 152/208 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zur Unterbringung landwirtschaftliche Geräte für den Landwirtschaftsbetrieb Karl´s Erdbeerhof Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (1) BauGB mit folgendem Hinweisen zuzustimmen.

Die Erschließung ist über die sich im Bau befindlichen Straßenanlagen für die bereits genehmigte Lagerhalle für saisonale Produkte im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 6 angedacht und erst mit deren Fertigstellung gesichert.

Es sollte geprüft werden, ob diese Erschließung über Wegebaulasten zu sichern ist, da es sich um Privatstraßen unterschiedlicher Unternehmen handelt.