Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Ablehnung des Antrages auf eine weitere (zweite) Grundstückszufahrt für das Gewerbegrundstück, Am Graben 18 A, Gemarkung Bentwisch, Flur 1 66/13 zur ehemaligen K 42 – Bentwischer Straße mit folgender Begründung:

Zwischen Vorhabengrundstück und ehemaliger K 42  ist im B-Plan Nr. 3 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde Bentwisch ein Pflanzstreifen festgesetzt, der als Ausgleich bilanziert ist und die Abgrenzung des Plangebietes zum unbeplanten Bereich darstellt.

Das Anlegen einer Zufahrt durch diese Festsetzungen des Bebauungsplanes zur ehemaligen K 42, berührt dessen Grundzüge und ist damit unzulässig.

Die Gemeinde Bentwisch kann ohne Änderung des Bebauungsplanes, diesem Antrag nicht zustimmen.

Aus einer Zustimmung würde sich eine solche Vorbildwirkung entfalten, die die Festsetzungen des B-Planes in diesem Bereich komplett in Frage stellt.