Sitzung: 04.10.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Ablehnung des Antrages auf eine weitere (zweite) Grundstückszufahrt für das
Gewerbegrundstück, Am Graben 18 A, Gemarkung Bentwisch, Flur 1 66/13 zur
ehemaligen K 42 – Bentwischer Straße mit folgender Begründung:
Zwischen Vorhabengrundstück und ehemaliger K
42 ist im B-Plan Nr. 3 „Gewerbegebiet“
der Gemeinde Bentwisch ein Pflanzstreifen festgesetzt, der als Ausgleich
bilanziert ist und die Abgrenzung des Plangebietes zum unbeplanten Bereich darstellt.
Das Anlegen einer Zufahrt durch diese
Festsetzungen des Bebauungsplanes zur ehemaligen K 42, berührt dessen Grundzüge
und ist damit unzulässig.
Die Gemeinde Bentwisch kann ohne Änderung des
Bebauungsplanes, diesem Antrag nicht zustimmen.
Aus einer Zustimmung würde sich eine solche
Vorbildwirkung entfalten, die die Festsetzungen des B-Planes in diesem Bereich
komplett in Frage stellt.