Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

 

Beschlüsse:

 

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

 23.475,44 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des             Haushaltsjahres bekannt werden

  1.180,40 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des             Haushaltsjahres bekannt werden (hier Wertberichtigungen)

  5.747,57 € Auszahlungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          16

davon anwesend:                                          14

Zustimmung:                                                    11

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         3

 

und

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 11.07.2018, am 22.08.2018 und am 19.09.2018 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Bentwisch zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 29.073.975,26 € fest.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          16

davon anwesend:                                          14

Zustimmung:                                                    11

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         3

 

 

Frau Strübing erklärt sich als befangen und übergibt das Wort an Ihren Stellvertreter. Herr Will lässt über den Beschlussvorschlag 3 abtimmen

 

Beschluss 3:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch entlastet den Bürgermeister und die Bürgermeisterin  vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2014.