Sitzung: 04.10.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage
Ist der Neubau eines eingeschossigen Einfamilienhauses
mit ausgebautem Dach auf dem Flurstück 104/56 der Flur 1 Gemarkung Klein
Kussewitz bauplanungsrechtlich zulässig?
das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB
zu erteilen.