Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage:

Ist der Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garage bauplanungsrechtlich auf dem Flurstück 188 der Flur 1 Gemarkung Volkenshagen zulässig?

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB abzulehnen.

Begründung:

Die geplante Bebauung im Anschluss an den bereits vorhandenen Außenbereichssplitter, würde eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 7 nach sich ziehen, da das Vorhaben, die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.