Sitzung: 04.10.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die
Voranfrage:
Ist der Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garage bauplanungsrechtlich
auf dem Flurstück 188 der Flur 1 Gemarkung Volkenshagen zulässig?
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB abzulehnen.
Begründung:
Die geplante Bebauung im Anschluss an den
bereits vorhandenen Außenbereichssplitter, würde eine Beeinträchtigung
öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 7 nach sich ziehen, da das Vorhaben,
die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten
lässt.