Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem isolierte Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 22 hinsichtlich der Errichtung eines eingeschossigen Wohngebäudes mit einem 24° Walmdach auf dem Flurstück 43/113 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch zu.

Aus dieser Entscheidung lässt sich kein Anspruch auf Zustimmung dieser Dachform für ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen ableiten.