Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage: 

Ist die Errichtung eines Wohnhauses mit 5 WE als Wohnhaus mit 2 Vollgeschossen und einem 3. Geschoss als Staffelgeschoss auf dem Flurstück 61/8 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen, wenn

  1. sich die Kubatur des Gebäudes in seiner Höhe der Umgebungsbebauung anpasst und diese nicht überschreitet und
  2. für die Müllentsorgung am Abfuhrtag vor Erteilung einer Baugenehmigung der Antragsteller nachweislich mit der Gemeinde eine Vereinbarung, Pacht- oder Nutzungsvertrag für einen Mülltonnenbereitstellplatz am Tag der Abfuhr geschlossen hat.