Sitzung: 17.09.2018 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB
der Voranfrage:
Ist die Errichtung eines Wohnhauses mit 5 WE als Wohnhaus mit 2
Vollgeschossen und einem 3. Geschoss als Staffelgeschoss auf dem Flurstück 61/8
der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das
gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen, wenn
- sich die Kubatur
des Gebäudes in seiner Höhe der Umgebungsbebauung anpasst und diese nicht
überschreitet und
- für die
Müllentsorgung am Abfuhrtag vor Erteilung einer Baugenehmigung der
Antragsteller nachweislich mit der Gemeinde eine Vereinbarung, Pacht- oder
Nutzungsvertrag für einen Mülltonnenbereitstellplatz am Tag der Abfuhr
geschlossen hat.