Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem Antrag auf Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Oberhäger Straße um das Flurstück 121/10 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen unter folgenden Maßgaben zu:

Auf Grund der raumordnerischen Vorgaben, die Potentiale des Innenbereiches der Gemeinden zu nutzen, sind mindestens die von der Straßenanlage erschlossenen Flurstücke 124/13 und 116/6 als Einbeziehungsfläche teilweise in die Satzung aufzunehmen. Damit können diese Flächen einer straßenbegleitenden Bebauung unter Einhaltung der Maßgabe des § 34 BauGB zugeführt werden. Ebenso ist die Stallanlage auf dem Flurstück 118/1 in den Klarstellungsbereich aufzunehmen.

Das Ausgleichserfordernis für die Einbeziehungsflächen ist auf den Eingriffsflächen selbst festzusetzen.

Die völlige Kostenfreihaltung der Gemeinde ist durch Direktbeauftragung aller Leistungen durch den Antragsteller abzusichern.

Aus der Zustimmung der Gemeinde lässt sich kein Anspruch auf die Erreichung des beantragten Zieles ableiten.

Die Gemeinde behält sich die Einstellung des Verfahrens vor, wenn zu erkennen ist, dass das angestrebte Ziel der Satzungsänderung nicht zu erreichen ist.