Sitzung: 17.09.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem Antrag auf Ergänzung
der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Oberhäger Straße um das Flurstück
121/10 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen unter folgenden Maßgaben zu:
Auf Grund der raumordnerischen Vorgaben, die
Potentiale des Innenbereiches der Gemeinden zu nutzen, sind mindestens die von
der Straßenanlage erschlossenen Flurstücke 124/13 und 116/6 als
Einbeziehungsfläche teilweise in die Satzung aufzunehmen. Damit können diese
Flächen einer straßenbegleitenden Bebauung unter Einhaltung der Maßgabe des §
34 BauGB zugeführt werden. Ebenso ist die Stallanlage auf dem Flurstück 118/1
in den Klarstellungsbereich aufzunehmen.
Das Ausgleichserfordernis für die
Einbeziehungsflächen ist auf den Eingriffsflächen selbst festzusetzen.
Die völlige Kostenfreihaltung der Gemeinde ist
durch Direktbeauftragung aller Leistungen durch den Antragsteller abzusichern.
Aus der Zustimmung der Gemeinde lässt sich kein
Anspruch auf die Erreichung des beantragten Zieles ableiten.
Die Gemeinde behält sich die Einstellung des
Verfahrens vor, wenn zu erkennen ist, dass das angestrebte Ziel der
Satzungsänderung nicht zu erreichen ist.