Sitzung: 17.09.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
8. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen
zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1,
2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG
M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit
geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der
Gemeinde Rövershagen vom …………………….und
nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende
8. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der
Gemeinde Rövershagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen
Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“, zuletzt
geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 13.12.2017 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2
wird der Gebührensatz 23,15 €/ha durch den Gebührensatz 23,36 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1
wird der Gebührensatz - 5,07 €/ha durch den Gebührensatz 15,09 €/ha ersetzt.
III.
Diese
Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Rövershagen, den
………………….
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation für die Deckung
der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr
2018 der Gemeinde Rövershagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7
Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016
werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und
Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen
der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der
Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die
Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch
in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und
Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Rövershagen für das Jahr 2018
entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 28.02.2018
ohne Schöpfwerk
Stromgraben 42.763,85 €
Verwaltungsaufwand
10% 4.276,39 €
= Gesamtaufwand 47.040,24
€
Schöpfwerk
Stromgraben 6.545,63
€
Verwaltungsaufwand
10% 654,56 €
= Gesamtaufwand 7.200,19
€
3. Flächenberechnung
Anzusetzende
Gesamtfläche des 2055.4537
ha
Geltungsbereiches
der Satzung
abzüglich der
Fläche für dingliche Mitglieder, 41.9110 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und
Bodenverband zahlen
=
gebührenpflichtige Fläche 2013.5427
ha
Schöpfwerk
Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen
insgesamt 487.6713
ha
abzüglich der
Fläche für dingliche Mitglieder, 10.6246 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und
Bodenverband zahlen
=
gebührenpflichtige Fläche 477.0497
ha
4. Ermittlung des Gebührensatzes pro
Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand
wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben: 47.040,24 € :
2013.5427 ha = 23,36 €/ha
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 7.200,19 € : 477.0497 ha = 15,09 €/ha
Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 23,36 €/ha und die
Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben beträgt 15,09 €/ha.