Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

8. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen vom  …………………….und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende   8. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde  Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 13.12.2017 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 23,15 €/ha durch den Gebührensatz 23,36 €/ha ersetzt.

In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz - 5,07 €/ha durch den Gebührensatz 15,09 €/ha ersetzt.

 

 

 III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 

Rövershagen, den ………………….

 

 

Dr. Verena Schöne                                                        Siegel

Bürgermeisterin

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2018 der Gemeinde Rövershagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Rövershagen für das Jahr 2018 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes

vom 28.02.2018                                              

 

ohne Schöpfwerk Stromgraben               42.763,85 €

Verwaltungsaufwand 10%                           4.276,39 €

= Gesamtaufwand                                         47.040,24 €

 

Schöpfwerk Stromgraben                          6.545,63 €

Verwaltungsaufwand 10%                            654,56 €

= Gesamtaufwand                                         7.200,19 €

 

 

3. Flächenberechnung

 

Anzusetzende Gesamtfläche des                                           2055.4537 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,        41.9110 ha

die  ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                     2013.5427 ha

 

 

Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen

insgesamt                                                                                         487.6713 ha

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,      10.6246 ha 

die  ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                     477.0497 ha

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben:                47.040,24 € : 2013.5427 ha = 23,36 €/ha

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                         7.200,19 € :   477.0497 ha = 15,09 €/ha

 

Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 23,36 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben beträgt 15,09 €/ha.