Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt zum vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock, Kapitel 3.1.2 – Stadt-Umland-Raum folgende Stellungnahme abzugeben:

Die Gemeindevertretung Rövershagen begrüßt die Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes RR, da damit dem Entwicklungsbedarf der Region Rechnung getragen wird.

Dennoch werden folgende Anregungen gegeben:

Die möglichen Entwicklungspotentiale beschränken sich begrifflich auf „Eigen“bedarf und „Eigen“entwicklung. Stattdessen sollte die Begriffe  Wohnbauflächenbedarf und Wohnbauflächenentwicklung verwendet werden.

Die verwendeten Begriffe der Eigenentwicklung und des Eigenbedarfs stehen den Programmzielen der Landes- und Regionalplanung entgegen, die Gewerbe-, Industrie- und Tourismusentwicklung benennt.

Der Wohnraumbedarf entsteht demnach nicht nur aus der eigenen Bevölkerung heraus, sondern durch Zuzug derer, die dort wohnen wollen wo sie arbeiten.

Die vorgeschlagene Begründung, S. 4 letzter Absatz sollte diesbezüglich geändert werden.

 

Des Weiteren sollte ein raumordnerisches Eingreifen dort ermöglicht werden, wo Kernstädte oder Umlandgemeinden den Bedarf an Wohnraum nur einseitig, z.B. nur Ausweisung von Wohnbauflächen im gehobenen Sektor und keine Deckung des Bedarfs an Sozialwohnungsbau praktizieren, um das notwendige Gleichgewicht in der Region zu erhalten.

Diese Möglichkeit ist als Ziel aufzunehmen.

 

Ebenso zu überdenken wäre die Forderung der Landesraumentwicklungskonzeptes, welches in den Stadt-Umland-Räumen  eine Überschreitung des Eigenbedarfs unter der Voraussetzung eines interkommunal abgestimmten Wohnungsbauentwicklungskonzeptes des jeweiligen Stadt-Umland-Raumes im Punkt 4.2 (3) als Ziel benennt und im vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms 3.1.3 (3) neu formuliert wird.

Hier geht es ausschließlich um die Abstimmung der Wohnungsbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum.

Eindeutig klarstellend sollte formuliert werden, dass mit der interkommunalen Abstimmung eines solchen Wohnungsbauentwicklungskonzeptes keinerlei finanzielle Forderungen/Ausgleichszahlungen von Oberzentrum oder zwischen den Umlandgemeinden eines Stadt-Umland-Raumes für eine infrastrukturelle Ausstattung oder Entwicklung verbunden werden dürfen.

Wohnungsbauentwicklung ist ein bauleitplanerisches Instrument auf Grundlage von Flächennutzungsplänen als vorbereitende Bauleitplanung und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung.

Nach § 1 BauGB besteht die Aufgabe der Bauleitplanung darin, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Dies in der Gesamtheit zu überwachen obliegt der Raumordnungsbehörde.

Finanzielle Forderungen jeglicher Art in Bezug auf infrastrukturelle Maßnahmen, die sich vermeintlich aus den Bauleitplanungen anderer Gemeinden ergeben, sind nicht Bestandteil solcher interkommunaler Abstimmungen.

 

Des Weiteren hebt die Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms RR nur für die Stadt-Umlandgemeinden die pauschale Entwicklungsbeschränkung von 3 % auf.

Alle anderen Gemeinden werden weiterhin auf eine 3%ige Eigenentwicklung gemäß Landesraumentwicklungsgesetz, ausgeformt im Raumentwicklungsprogramm 4.4.1 (2). beschränkt.

 

Es ist davon auszugehen, dass in den letzten 7 Jahren nach In-Kraft-Treten des Raumentwicklungsprogramms in den Stadt-Umland nahen Gemeinden vorhandene Wohnbaureserven in der Innenentwicklung ausgeschöpft sind, da auch in diesen Regionen eine Entwicklung über den Eigenbedarf hinaus zu verzeichnen war. Die Änderung der Begründung im Raumentwicklungsprogramm sollte analog zu den Stadt-Umland-Räumen erfolgen, da die darin beschriebenen Prognosen der Bevölkerungsentwicklung ebenfalls überholt sind.

Wenn dies nicht erfolgt, haben diese Gemeinden keine Entwicklungspotentiale mehr.

 

Da sich die Entwicklungen in solchen Regionen alleine durch das Ansiedlungsbegehren, welches, je weiter entfernt die Kernstadt mit Arbeitsplätzen, Kultur … liegt, reguliert, regt die Gemeindevertretung Rövershagen an,

-       auch hier die 3% Regelung aufzuheben

-       die Formulierung „EIGEN“bedarf zu streichen, da es sich bei Neuansiedlungen meistens um Zuzug handelt. Nach der Lesart des Raumentwicklungsprogramms heißt Eigenbedarf, Bedarf aus den eigenen Anwohnern. Nun ist es aber auch hier so, dass entweder Generationen nach Wegzug aus Arbeitsgründen sich wieder in der Heimat ansiedeln wollen oder Wohnbedarf dadurch entsteht, dass eine Arbeitsaufnahme in unserer Tourismusregion die Menschen in unsere Region führt. Diese einschränkende Formulierung steht den Entwicklungszielen unserer Region entgegen.

-       eine aktuelle Bezugsgröße für die Entwicklung von Gemeinden außerhalb des Stadt-Umland-Raumes zu definieren.