Sitzung: 17.09.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
zum vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms
Region Rostock, Kapitel 3.1.2 – Stadt-Umland-Raum folgende Stellungnahme
abzugeben:
Die Gemeindevertretung Rövershagen begrüßt die
Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes RR, da damit dem
Entwicklungsbedarf der Region Rechnung getragen wird.
Dennoch werden folgende Anregungen gegeben:
Die möglichen Entwicklungspotentiale
beschränken sich begrifflich auf „Eigen“bedarf und „Eigen“entwicklung.
Stattdessen sollte die Begriffe Wohnbauflächenbedarf und Wohnbauflächenentwicklung verwendet
werden.
Die verwendeten Begriffe der Eigenentwicklung
und des Eigenbedarfs stehen den Programmzielen der Landes- und Regionalplanung
entgegen, die Gewerbe-, Industrie- und Tourismusentwicklung benennt.
Der Wohnraumbedarf entsteht demnach nicht nur
aus der eigenen Bevölkerung heraus, sondern durch Zuzug derer, die dort wohnen
wollen wo sie arbeiten.
Die vorgeschlagene Begründung, S. 4 letzter
Absatz sollte diesbezüglich geändert werden.
Des Weiteren sollte ein raumordnerisches
Eingreifen dort ermöglicht werden, wo Kernstädte oder Umlandgemeinden den
Bedarf an Wohnraum nur einseitig, z.B. nur Ausweisung von Wohnbauflächen im
gehobenen Sektor und keine Deckung des Bedarfs an Sozialwohnungsbau
praktizieren, um das notwendige Gleichgewicht in der Region zu erhalten.
Diese Möglichkeit ist als Ziel aufzunehmen.
Ebenso zu überdenken wäre die Forderung der
Landesraumentwicklungskonzeptes, welches in den Stadt-Umland-Räumen eine Überschreitung des Eigenbedarfs unter
der Voraussetzung eines interkommunal abgestimmten
Wohnungsbauentwicklungskonzeptes des jeweiligen Stadt-Umland-Raumes im Punkt
4.2 (3) als Ziel benennt und im vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des
Raumentwicklungsprogramms 3.1.3 (3) neu formuliert wird.
Hier geht es ausschließlich um die Abstimmung
der Wohnungsbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum.
Eindeutig klarstellend sollte formuliert
werden, dass mit der interkommunalen Abstimmung eines solchen
Wohnungsbauentwicklungskonzeptes keinerlei finanzielle
Forderungen/Ausgleichszahlungen von Oberzentrum oder zwischen den
Umlandgemeinden eines Stadt-Umland-Raumes für eine infrastrukturelle
Ausstattung oder Entwicklung verbunden werden dürfen.
Wohnungsbauentwicklung ist ein
bauleitplanerisches Instrument auf Grundlage von Flächennutzungsplänen als
vorbereitende Bauleitplanung und Bebauungsplänen als verbindliche
Bauleitplanung.
Nach § 1 BauGB besteht die Aufgabe der
Bauleitplanung darin, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der
Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Dies in der Gesamtheit zu überwachen obliegt
der Raumordnungsbehörde.
Finanzielle Forderungen jeglicher Art in Bezug
auf infrastrukturelle Maßnahmen, die sich vermeintlich aus den Bauleitplanungen
anderer Gemeinden ergeben, sind nicht Bestandteil solcher interkommunaler
Abstimmungen.
Des Weiteren hebt die Fortschreibung des
Raumentwicklungsprogramms RR nur für die Stadt-Umlandgemeinden die pauschale
Entwicklungsbeschränkung von 3 % auf.
Alle anderen Gemeinden werden weiterhin auf
eine 3%ige Eigenentwicklung gemäß Landesraumentwicklungsgesetz, ausgeformt im
Raumentwicklungsprogramm 4.4.1 (2). beschränkt.
Es ist davon auszugehen, dass in den letzten 7
Jahren nach In-Kraft-Treten des Raumentwicklungsprogramms in den Stadt-Umland
nahen Gemeinden vorhandene Wohnbaureserven in der Innenentwicklung ausgeschöpft
sind, da auch in diesen Regionen eine Entwicklung über den Eigenbedarf hinaus zu
verzeichnen war. Die Änderung der Begründung im Raumentwicklungsprogramm sollte
analog zu den Stadt-Umland-Räumen erfolgen, da die darin beschriebenen
Prognosen der Bevölkerungsentwicklung ebenfalls überholt sind.
Wenn dies nicht erfolgt, haben diese Gemeinden
keine Entwicklungspotentiale mehr.
Da sich die Entwicklungen in solchen Regionen
alleine durch das Ansiedlungsbegehren, welches, je weiter entfernt die
Kernstadt mit Arbeitsplätzen, Kultur … liegt, reguliert, regt die
Gemeindevertretung Rövershagen an,
- auch hier die 3% Regelung aufzuheben
- die Formulierung „EIGEN“bedarf zu streichen, da es sich bei
Neuansiedlungen meistens um Zuzug handelt. Nach der Lesart des
Raumentwicklungsprogramms heißt Eigenbedarf, Bedarf aus den eigenen Anwohnern.
Nun ist es aber auch hier so, dass entweder Generationen nach Wegzug aus
Arbeitsgründen sich wieder in der Heimat ansiedeln wollen oder Wohnbedarf
dadurch entsteht, dass eine Arbeitsaufnahme in unserer Tourismusregion die
Menschen in unsere Region führt. Diese einschränkende Formulierung steht den
Entwicklungszielen unserer Region entgegen.
- eine aktuelle Bezugsgröße für die Entwicklung von Gemeinden außerhalb des
Stadt-Umland-Raumes zu definieren.