Sitzung: 17.09.2018 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
6. Änderungssatzung der Gemeinde
Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1,
2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG
M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit
geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der
Gemeinde Blankenhagen vom …………………….und
nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende
6. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der
Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen
Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die
Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“,
zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 05.12.2016 wie folgt
geändert:
In § 3 (2) Satz 2
wird der Gebührensatz 15,51 €/ha durch den Gebührensatz 15,36 €/ha ersetzt.
III.
Diese
Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Blankenhagen, den
………………….
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die
Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das
Jahr 2018 der Gemeinde Blankenhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7
Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016
werden die
von Kommunen für
ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge
durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der
Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die
Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch
in Anspruch
genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und
Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2018
entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 28.02.2018 34.698,54
€
Verwaltungsaufwand
10% 3.469,85 €
= Gesamtaufwand 38.168,39
€
3. Flächenberechnung
Anzusetzende
Gesamtfläche des 2496,9748
ha
Geltungsbereiches
der Satzung
abzüglich der
Fläche für dingliche Mitglieder, 11,4559 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und
Bodenverband zahlen
=
gebührenpflichtige Fläche 2485,5189
ha
4. Ermittlung des Gebührensatzes pro
Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand
wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
34.698,54 € : 2485,5189
ha = 15,36 €/ha
Die Gebühr beträgt
15,36 €/ha.