Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge

des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

6. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen vom  …………………….und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende   6. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde  Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 05.12.2016 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,51 €/ha durch den Gebührensatz 15,36 €/ha ersetzt.

 

 III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 

 

Blankenhagen, den ………………….

 

 

Detlef Kröger                                                   Siegel

Bürgermeister

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2018 der Gemeinde Blankenhagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 werden die

von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch

in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2018 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes

vom 28.02.2018                                               34.698,54 €

Verwaltungsaufwand 10%                           3.469,85 €

= Gesamtaufwand                                         38.168,39 €

 

 

3. Flächenberechnung

 

Anzusetzende Gesamtfläche des                                           2496,9748 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,        11,4559 ha

die  ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                     2485,5189 ha

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

34.698,54 € : 2485,5189 ha = 15,36 €/ha

Die Gebühr beträgt 15,36 €/ha.