Sitzung: 17.09.2018 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die neue Leistungsvereinbarung zum 01.10.2018 zu genehmigen. Es werden folgende
neue Elternbeiträge und Gemeindeanteile mit Inkrafttreten der neuen
Leistungsvereinbarung zum 01.10.2018 beschlossen:
Platzart |
Gemeinde |
Eltern |
Krippe/GT |
293,36 € |
293,35 € |
Krippe/TZ |
176,01 € |
176,01 € |
Krippe/HAT |
117,35 € |
117,34 € |
Kita/GT |
146,21 € |
146,21 € |
Kita/TZ |
87,73 € |
87,72 € |
Kita/HAT |
58,48 € |
58,48 € |
Hort/GT |
96,91 € |
96,91 € |
Hort/TZ |
58,15 € |
58,14 € |
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
den bisher dem Träger der Kindertagesstätte „Blankenhäger Spatzen“ (ASB)
gewährten zweckgebundenen Zuschuss pro Einrichtungsplatz für Kinder aus
Fremdgemeinden schrittweise auslaufen zu lassen. Für die Kinder aus anderen
Wohnsitzgemeinden, die sich bereits in der Betreuung in der Kindertagesstätte
Blankenhagen befinden, wird die Differenz zwischen dem Wohnsitzgemeindeanteil
der Gemeinde Blankenhagen und dem Wohnsitzgemeindeanteil der Fremdgemeinde als
Zuschuss weiterhin gezahlt, sofern letzterer niedriger ist als der Anteil
Blankenhagen und bis die Betreuung spätestens zum Ende der vierten Klasse in
der Kita Blankenhagen endet.